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Die GmbH & Co. KG ist oftmals personalistisch und als Familiengesellschaft ausgestaltet. Die Familienmitglieder sind sowohl Kommanditisten der GmbH & Co. KG als auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH. Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sind ein oder mehrere Familienmitglieder. Die GmbH & Co. KG zeichnet sich insbesondere durch ihre weitgehende Gestaltungsfreiheit aus. Vor allem durch die Mischung der Rechtsformen der GmbH und der KG können mit der GmbH & Co. KG weitgehend alle familiären Belange gesellschaftsrechtlich geregelt werden. Gesellschaftsrechtliche Belange einer Familiengesellschaft sind dabei insbesondere
Die GmbH & Co. KG hat viele und unterschiedliche Erscheinungsformen, insbesondere: |
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Familiengesellschaft | Beteiligung der Kinder |
Einpersonen-GmbH & Co. KG | Organisation einer Konzerngruppe |
Einheitsgesellschaft | Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt |
AG & Co. KG, Limited & Co. KG |
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Motive für die GmbH & Co. KG |
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Haftungsverhältnisse | Kapitalaufbringung |
Organisationsgewalt | Steuer- und Kostenbelastung |