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Die GmbH & Co. KG kann wirtschaftlich gesehen von einer einzigen natürlichen Person errichtet werden. Diese ist Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile der Komplementär-GmbH und alleinige Kommanditistin. Diese Mischung von Kapital- und Personengesellschaft letztlich in einer einzigen natürlichen Person kann insbesondere steuerliche Vorteile haben, indem die steuerlichen Vorteile einer Körperschaft mit denen einer Personengesellschaft verknüpft werden. So bestehen Gestaltungsmöglichkeiten,
Zu beachten ist bei der Gestaltung, dass es aus der Sicht der Komplementär-GmbH und/oder der Kommanditgesellschaft nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung kommt. Dennoch sind die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb dieser Grenzen sehr weit.
Zu berücksichtigen ist ferner, dass die GmbH-Anteile zum Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten zählen, so dass die Gewinnausschüttungen der Komplementär-GmbH Einkünfte aus der Mitunternehmerschaft, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen sind.
Die GmbH & Co. KG hat viele und unterschiedliche Erscheinungsformen, insbesondere: |
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Familiengesellschaft | Beteiligung der Kinder |
Einpersonen-GmbH & Co. KG | Organisation einer Konzerngruppe |
Einheitsgesellschaft | Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt |
AG & Co. KG, Limited & Co. KG |
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Motive für die GmbH & Co. KG |
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Haftungsverhältnisse | Kapitalaufbringung |
Organisationsgewalt | Steuer- und Kostenbelastung |