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Aktien können öffentlich angeboten werden. Werden die Aktien zum ersten Mal auf dem organisierten Kapitalmarkt angeboten wird dieser Vorgang als IPO bezeichnet, was für Initial Public Offering steht.
Voraussetzung für die Zulassung im organisierten Kapitalmarkt ist die Börsenreife des Unternehmens und, dass es sich um Anteile an einer AG, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer SE handelt.
Ein öffentliches Angebot der Aktien ist eine Mitteilung an das Publikum in jedweder Form und auf jedwede Art und Weise, die ausreichende Informationen über die Angebotsbedingungen und die anzubietenden Wertpapiere enthält, um einen Anleger in die Lage zu versetzen, über den Kauf oder die Zeichnung dieser Wertpapiere zu entscheiden, § 2 Nr. 4 Halbsatz 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG).
Die klassische Form eines öffentlichen Angebots ist der Börsengang. Aber auch ohne Börsengang können als außerbörsliche Emission eine größere Anzahl von Aktionären akquiriert werden.
Die Gründe für ein öffentliches Angebot von Aktien mittelständischer Unternehmen können vielfältig sein. In Betracht kommen z.B.: