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Geregelter Markt |
Der Geregelte Markt ist ein organisierter Markt
im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG und gehört zu den EU-regulierten Märkten. Eine Notiz im Geregelten
Markt bedarf einer öffentlich-rechtlichen Zulassung. Maßgebend für
die Zulassung zum Geregelten Markt sind die §§ 71 ff. Börsengesetz und die §§ 56 ff. Börsenordnung. Der
Zulassungsantrag des Emittenten muss gemeinsam mit mindestens einem Kreditinstitut, einem Finanzdienstleistungsinstitut
oder einem Unternehmen, das nach § 53 Abs. 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 des KWG tätig ist, gestellt werden. Die Regeln zur Zulassung zum Gerelten Markt sind weniger streng als für die Zulassung zum Amtlichen Markt. |