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Die Limited & Co. KG oder AG & Co. KGDie Rechtsform der GmbH & Co. KG bedeutet, wie oben beschrieben, dass die
Komplementäreigenschaft zur Vermeidung einer persönlichen Haftung mit dem
gesamten privaten Vermögen nicht eine natürliche Person, sondern eine GmbH
übernimmt, an der diese natürliche Person beteiligt ist und damit seine
Haftung auf das eingesetzte Kapital begrenzen kann. Dabei muss die
Komplementär-Gesellschaft keine GmbH sein. Sie kann auch in der Rechtsform
einer anderen Körperschaft bestehen. Oftmals wird die Rechtsform der AG oder
der englischen Limited verwendet, weswegen diese Gesellschaftsform dann als
AG & Co. KG oder Limited & Co. KG bezeichnet wird. |
Die GmbH & Co. KG hat viele und unterschiedliche Erscheinungsformen, insbesondere: |
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Familiengesellschaft | Beteiligung der Kinder |
Einpersonen-GmbH & Co. KG | Organisation einer Konzerngruppe |
Einheitsgesellschaft | Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt |
AG & Co. KG, Limited & Co. KG |
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Motive für die GmbH & Co. KG |
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Haftungsverhältnisse | Kapitalaufbringung |
Organisationsgewalt | Steuer- und Kostenbelastung |