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Die Kapitalaufbringung bei der GmbH & Co. KGDie Finanzierung der Investitionen und des Geschäftsbetriebs erfolgt in
der Regel sowohl durch Eigenkapital als auch durch Fremdkapital. Bestimmte
Finanzierungsformen setzen bestimmte Rechtsformen voraus. So kann die
Finanzierung über eine Börsennotierung nur in den Rechtsformen der AG und
KGaA erfolgen. Außerbörsliche Finanzierungen durch den Kapitalmarkt sind
aber auch in den Rechtsformen der KG und GmbH & Co. KG möglich (siehe hierzu
das Vertragsmuster unten Ziffer 4.2). |
Die GmbH & Co. KG hat viele und unterschiedliche Erscheinungsformen, insbesondere: |
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Familiengesellschaft | Beteiligung der Kinder |
Einpersonen-GmbH & Co. KG | Organisation einer Konzerngruppe |
Einheitsgesellschaft | Finanzierung des Unternehmens über den Kapitalmarkt |
AG & Co. KG, Limited & Co. KG |
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Motive für die GmbH & Co. KG |
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Haftungsverhältnisse | Kapitalaufbringung |
Organisationsgewalt | Steuer- und Kostenbelastung |