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Eine Unternehmenssanierung setzt nicht nur die Sanierungsbedürftigkeit voraus, sondern auch die Sanierungsfähigkeit und die Sanierungswürdigkeit.
Im Rahmen der Erstellung des Konzepts ist für eine Unternehmenssanierung zunächst festzustellen, ob das Unternehmen überhaupt sanierungsfähig ist. Sind z.B. die Investitionen in eine notwendige neue Vertriebsstruktur zur Erhöhung des Umsatzes oder die Sozialplanforderungen für einen notwendigen Abbau der Belegschaft so hoch, dass von vorneherein keine Möglichkeit für ihre Finanzierung besteht, so fehlt dem Unternehmen die Sanierungsfähigkeit. Die Liquidation des Unternehmens verbleibt dann als einzige Handlungsalternative. Ist für die Liquidation nicht mehr genügend Vermögen vorhanden, um das Unternehmen einzustellen und alle Verbindlichkeiten zu befriedigen hat die Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu erfolgen.
Auch dann, wenn die Kosten für eine Unternehmenssanierung finanzierbar sind, z.B. durch Einbringung eines Gesellschafterdarlehens, stellt sich aber die Frage, ob der Sanierungsaufwand es rechtfertigt, das Unternehmen fortzuführen oder ob es nicht sinnvoller ist, die Sanierungskosten zu sparen, das Unternehmen zu liquidieren und die ersparten Sanierungskosten für den Aufbau eines neuen Unternehmens zu verwenden. Ist z.B. der Barwert der prognostizierten Erträge des sanierten Unternehmens geringer als die Kosten für die Sanierung des Unternehmens, dann wäre eine Sanierung des Unternehmens betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Investition "Unternehmenssanierung" würde keine adäquate Rendite versprechen. Eine Sanierungswürdigkeit würde nicht gegeben sein. So ist vielfach im Rahmen von Unternehmenssanierungen der Ausspruch zu hören, dass man "gutes Geld" nicht "schlechtem Geld" hinterherwerfen soll.
Jedoch sind Renditegesichtspunkte nicht immer allein entscheidend über die Frage, ob eine Sanierungswürdigkeit eines Unternehmens vorliegt, da oftmals besondere Interessenslagen die Renditegesichtspunkte überlagern. So kann z.B. der Erhalt eines altehrwürdigen Familienunternehmens unter dem Gesichtspunkt emotionaler Beweggründe für die Gesellschafter Anlass genug sein, das Unternehmen trotzdem zu sanieren, um es weiterhin den nächsten Generationen zu erhalten.
Auch kann z.B. ein bestimmtes Unternehmen in einem Konzern eine strategische Bedeutung für den Konzern oder für ein anderes Konzernunternehmen haben, so dass im Sinne einer Konzernbetrachtung doch noch eine adäquate Rendite mit der Unternehmenssanierung erwirtschaftet werden kann.
Tipp - Sehen Sie die Sanierung als eine Investition in ein neues Unternehmen, nämlich als Investition in das bisherige Unternehmen in neuem Gewande!
Ob eine Sanierungsfähigkeit und eine Sanierungswürdigkeit des Unternehmens vorliegen, kann oftmals zum Zeitpunkt der Erkenntnis der Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens noch nicht gesagt werden. Denn die Beantwortung dieser Frage wird meist maßgeblich von der Bereitschaft der Gläubiger abhängen, in welchem Maße sie zur Leistung eines Sanierungsbeitrags bereit sind. Je größer ihr Sanierungsbeitrag ist, desto eher ergibt sich die Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit.
Beispiel Sanierungskonzept:
Ein Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG droht insolvent zu werden, weil dem Unternehmen wichtige Schlüsselmärkte für seine Produkte weggebrochen sind. Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG haben zwei Alternativen. Entweder wird das Unternehmen infolge der Insolvenz zerschlagen und sie haben das bisher eingesetzte Kapital verloren, oder sie investieren einen Betrag von 1 Mio €, um Gläubiger zu bezahlen und neue Märkte für ihre Produkte zu akquirieren. Diesen Betrag würden sie durch die Erhöhung des Kommanditkapitals von 1 Mio € aufwenden und in die Gesellschaft einzahlen, sobald das Sanierungskonzept und die Forderungsverzichte der Gläubiger vertraglich vereinbart sind. Der Betrag würde in Höhe von 800.000 € für Zahlungen an die Gläubiger und in Höhe von 200.000 € für die Finanzierung zusätzlicher Werbung- und Marketingkosten verwendet werden. Die Gesellschafter weisen die Geschäftsführung an, die Sanierung der Gesellschaft bis zu diesem Finanzierungsvolumen zu verhandeln.
Die Geschäftsführung erstellt ein Sanierungskonzept. Hieraus ergeben sich folgende realistisch anzunehmende Daten: Ein Gewinn wird erst im dritten Jahr in Höhe von 50.000 € erwirtschaftet. Danach steigen die Gewinne auf 75.000 € im vierten Jahr, auf 100.000 € im fünften Jahr und auf 125.000 € im sechsten Jahr. Ab dem siebten Jahr kann dauerhaft mit einem Gewinn von 150.000 € gerechnet werden.
Ferner stellt das Sanierungskonzept folgende Rechnung auf: Die Gesellschafter könnten den Betrag von 1 Mio € in festverzinsliche Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland anlegen und würden hierfür Zinsen von jährlich 3 % erhalten. Wenn sie anstatt dessen den Betrag in die Sanierung der GmbH & Co. KG investieren, wollen sie diese Rendite zuzüglich eines Risikozuschlags von 10 % jährlich im Hinblick auf das erhöhte Risiko eines sanierten Unternehmens erwirtschaften. Ihre Renditeerwartung für die Investition von Sanierungskosten in Höhe von 1 Mio € liegt damit bei 13 % jährlich.
Hieraus ermittelt das Sanierungskonzept den Barwert der aus dem sanierten Unternehmen erwarteten Gewinne und stellen diesen mit einem Betrag von 749.180 €, gerundet 750.000 € fest. Da dieser Betrag wesentlich unter den Investitionskosten von 1 Mio € liegt wollen die Gesellschafter die Sanierung unterlassen und das Unternehmen zerschlagen und liquidieren. Denn sie würden für einen Investitionsbetrag von 1 Mio € nur den Wert eines sanierten Unternehmens von 0,75 Mio € erhalten.
Den Gläubigern wird alternativ angeboten, sich an den Sanierungskosten in der Weise zu beteiligen, dass sie auf Forderungen in Höhe von 250.000 € verzichten, damit die Gesellschafter des zu sanierenden Unternehmens anstatt einer Kapitalerhöhung von 1 Mio € lediglich ein Kapital von 750.000 € an Kosten für die Sanierung des Unternehmens aufzuwenden haben. Dieser Betrag würde in Höhe von 550.000 € für Zahlungen an die Gläubiger und in Höhe von 200.000 € für die Finanzierung der zusätzlichen Kosten für Marketing und Werbung verwendet werden. Da das Ausfallsrisiko für die Gläubiger im Falle der Insolvenz des Unternehmens höher sein würde als der Betrag von 0,25 Mio € stimmen sie einem solchen Forderungsverzicht zu. Das Unternehmen wird saniert und fortgeführt und jeder hat gewonnen.