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Wurde die Krise vom Management verschleppt, z.B. weil die Sanierungsbedürftigkeit erst erkannt wird, nachdem die vorhandene Liquidität ausgeschöpft ist und die Gläubiger bereits gegen das Unternehmen Vollstreckungen durchführen, so ist dieses Management weder als Initiator noch als Träger des Krisenmanagements geeignet. Die Fähigkeit zum richtigen Umgang mit der Krise muss dem Management abgesprochen werden. Das für den Erfolg der Sanierung notwendige Vertrauen in das Krisenmanagement kann in einem solchen Falle kaum bestehen oder hergestellt werden.
Hier muss es zur Auswechslung des Managements kommen. Handelt es sich bei dem Management um Fremdgeschäftsführer muss die Initiative für die Sanierung von den Gesellschaftern ausgehen, die den Geschäftsführer abberufen und eine neue Geschäftsführung bestellen. Ist dagegen, wie häufig, der Geschäftsführer auch alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter oder ist der Schuldner eine natürliche Person, z.B. ein Einzelunternehmer, so hängt der Erfolg der Sanierung letztlich nur von dessen Einsichtsfähigkeit ab. Die Übermittlung der notwendigen Schritte muss vor allem von den Banken, aber auch von den Beratern des Unternehmens kommen. Ist der Gesellschaftergeschäftsführer uneinsichtig, wird er kaum eine Chance auf Sanierung und Erhalt seines Unternehmens haben.
Es bliebe in diesem Falle nur noch die Möglichkeit, dass eine andere Gruppe von Personen die Initiative für die Sanierung des Unternehmens übernimmt. Dies könnte z.B. eine Gruppe von Gläubigern sein. In einem solchen Falle würde die Sanierung über eine gläubigerseits erfolgte Stellung eines Insolvenzantrages und einem engagierten Insolvenzverwalter erfolgen, der den Betrieb an eine Auffanggesellschaft überträgt. Das wäre dann aber keine außergerichtliche Unternehmenssanierung mehr.
Bei der Erarbeitung und Durchführung des Sanierungskonzepts sollten externe Personen, wie z.B. Unternehmensberater, Steuerberater oder Rechtsanwälte, maßgeblich mitwirken, denn das Vorhandensein fehlerhafter Strukturen im Unternehmen ist offensichtlich der gesamten Unternehmensführung verborgen geblieben, andernfalls wären solche Strukturen beseitigt worden. Durch die externen Berater werden insbesondere auch unternehmensübergreifende Sichtweisen, Erfahrungen und Lösungsmöglichkeiten in das Sanierungskonzept integriert. Vor allem sollte ein eigener Sanierungsmanager eingesetzt werden.
Sowohl die Suche nach dem Sanierungsmanager und den weiteren externen Beratern als auch ihre Zusammensetzung hängt individuell von dem Einzelfall und vom Stadium der Krise ab.
Anforderungen an den Sanierungsmanager
Dem Sanierungsmanager kommt eine wesentliche Rolle zu, ob die Sanierung gelingt und der Zusammenbruch des Unternehmens vermieden werden und ob das Unternehmen aus einer Sanierung gestärkt herausgeht und sich langfristig positiv entwickeln kann.
Checkliste - Fähigkeiten und das Leistungsspektrum des Sanierungsmanagers:
Einsatz eines vom Finanzierungsinstitut empfohlenen Sanierungsmanagers
Meist ist eine Hausbank maßgeblich in das Unternehmen eingebunden. Oftmals empfiehlt die Hausbank geeignete Sanierungsmanager oder verfügt selbst über eine eigene Spezialabteilung für Unternehmenssanierungen. Wird ein von der Bank oder Sparkasse empfohlener Sanierungsmanager eingesetzt, hat dies für das zu sanierende Unternehmen den Vorteil, dass dieser Berater und seine Meinung bei dem Finanzierungsinstitut anerkannt sind. Damit lassen sich wesentlich leichter Sanierungskonzepte erarbeiten, die die Zustimmung der Bank oder Sparkasse erhalten.
Allerdings hat eine solche Empfehlung den Nachteil, dass der Sanierungsmanager gegenüber dem zu sanierenden Unternehmen nicht völlig unparteiisch ist. Der von der Bank oder Sparkasse empfohlene Sanierungsmanager wird nicht in Widerspruch zu den Interessen des Finanzierungsinstituts gehen. Denn er erwartet sich auch in Zukunft, dass er auf dessen Empfehlung hin wieder in anderen Sanierungsfällen Aufträge erhält. Er wird ein Konzept erstellen, bei dem vor allem die Bank oder Sparkasse gut wegkommt. Oftmals ist dieses Sanierungskonzept aber nicht geeignet, eine langfristig optimale Entwicklung des Unternehmens zuzulassen. Denn eine Sanierung ist für jeden Gläubiger eine Investitionsentscheidung. Die Bank oder Sparkasse will nach der Sanierung besser stehen als vorher. So kann sie beispielsweise mit Hilfe eines von ihr empfohlenen Sanierungsmanagers ihre Sicherheiten verstärken und damit ihr Kreditengagement verbessern. Kommt es dann später zu einer erneuten Verschlechterung der Lage des Unternehmens, weil das Sanierungskonzept eine langfristig positive Entwicklung nicht zulässt, so steht das Finanzierungsinstitut bei einem späteren Zusammenbruch des Unternehmens besser da, als wenn das Unternehmen in der aktuell vorliegenden Krise zusammenbrechen würde. Es könnte dann in der zweiten Krise wegen der erheblich verbesserten Absicherung das gesamte Engagement durch Sicherheitenverwertung zurückgeführt werden.
Dabei sind die Banken und Sparkassen in der Regel geschickt genug, darauf zu achten, dass ihnen nicht später mit Recht vorgeworfen werden kann, sie hätten die Insolvenz des Unternehmens zu ihren Gunsten verschleppt und müssten dafür haften.