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Für einen kleinen und mittelständischen Unternehmer bedeutet die unternehmerische Tätigkeit in der Regel
Mit dem Zusammenbruch des Unternehmens scheitern all diese Ziele. Das Scheitern ist dabei folgenschwer und nur selten reparabel. So fällt mit dem Zusammenbruch des Unternehmens nicht nur das laufende Einkommen zur Finanzierung des Lebensunterhalts für den Unternehmer weg. Der Unternehmer hat in der Regel kaum mehr eine adäquate Chance für eine Ersatzbeschäftigung, denn für eine neue unternehmerische Tätigkeit fehlen meist die finanziellen Ressourcen und auch der unternehmerische Mut für einen Neuanfang ist gebrochen. Einer unselbständigen Tätigkeit als Angestellter steht meist schon entgegen, dass Arbeitgeber kaum bisherige Arbeitgeber einstellen wollen, sondern nur Arbeitnehmer, die gelernt haben, sich einem Arbeitgeber unterzuordnen. Für den gescheiterten Unternehmer ist daher Langzeitarbeitslosigkeit oftmals die Folge.
Der Zusammenbruch des Unternehmens reduziert den Wert des Unternehmens auf den meist sehr geringen Zerschlagungswert. Werthaltig ist das Unternehmen in der Regel nur bei dessen Fortführung, da es auf den Ertragswert und nicht auf den Vermögenswert des Unternehmens ankommt, der ohnehin meist nur gering ist und von Verlusten des Unternehmens aufgezehrt wird. Damit wird der Unternehmer nicht nur vermögenslos, sondern hat auch keine Möglichkeit mehr für eine Vererbung von Vermögen an die nächste Generation.
Und schließlich ist die Altersversorgung der Unternehmer bei kleinen und mittleren Unternehmen fast immer auf das Unternehmen aufgebaut, so dass der Zusammenbruch des Unternehmens zum Wegfall der Altersversorgung führt. Aber selbst dann, wenn der Unternehmer durch den Abschluss entsprechender Rentenversicherungen vorgesorgt hat oder die betriebliche Altersversorgung der Insolvenzsicherung unterliegt, wird der Unternehmer in der Regel in solch hohen Haftungsverpflichtungen stehen, dass der Rentenbezug durch Pfändungen ohnehin stark gefährdet ist und der Unternehmer nur mit dem geringen pfändungsfreien Betrag rechnen kann.
Aufgrund dieser Situation wird der Unternehmer geneigt sein, eine auch nur geringe Chance für die Sanierung des Unternehmens zu nutzen. Vor allem wird er aufgrund dieser psychologischen und sozialen Aspekte kaum in der Lage sein, die Sanierungsverhandlungen mit kühlem Kopf und reduziert auf Zahlen und wirtschaftliche Aspekte zu führen. Er wird, sobald sich die Chance für eine Sanierung bietet, frühzeitig diese erste Chance wahrnehmen und nicht auf ein besseres Verhandlungsergebnis drängen, weil eine harte Verhandlungsstrategie stets die Gefahr in sich birgt, dass die Sanierung scheitert. Diese sozialen und psychologischen Aspekte werden daher in der Regel zur Folge haben, dass die Unternehmenssanierung schlecht konzipiert und das Unternehmen nur unzureichend saniert wird und daher, wenn überhaupt, nur infolge eines erheblichen persönlichen Einsatzes und infolge überdurchschnittlich hoher Entbehrungen der Familie überleben kann.
Zudem ist der konzeptionelle Mangel für die Struktur der Unternehmensführung in der Regel dadurch geprägt, dass der Unternehmer alles auf eine Karte setzt. Er investiert sein gesamtes Vermögen in das Unternehmen und investiert durch Haftungen und Bürgschaften auch das künftig mit Hilfe der Arbeitskraft erst noch zu verdienende Vermögen. Scheitert er, steht er vor dem absoluten Nichts. Das gesamte Vermögen ist verloren und sein künftiger Arbeitslohn verbleibt ihm nur in Höhe des unpfändbaren Teilbetrags. Deshalb sollte jeder Unternehmer schon von Anfang an sein Unternehmen so gestalten, dass er auch im Falle des Zusammenbruchs des Unternehmens weiterhin ein angemessenes Auskommen hat und nur einen Teil seines Vermögens verliert.
Hans Müller hat von seinem Vater einen Schreinereibetrieb geerbt, den er mit 25 Mitarbeitern in Form einer Einzelfirma führt. Seine Frau ist bei ihm im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses angestellt. Ferner ist sein Sohn als ausgebildeter Schreiner in der Produktion und die Tochter als ausgebildete Bürokauffrau in der Verwaltung tätig.
Die Familie Müller erlebte die Insolvenz der Gärtnerei von Max Bartels mit. Sie war über das Ausmaß der sozialen und psychologischen Folgen sehr erschüttert und bekam Angst, vielleicht selbst einmal in diese Lage zu kommen. Nach zahlreichen Beratungsgesprächen wurde folgendes Modell konzipiert und umgesetzt:
Hans Müller brachte seinen Schreinereibetrieb in eine neu gegründete GmbH ein, an der alle vier Familienmitglieder zu je ¼ beteiligt sind und ließ sich zum Geschäftsführer bestellen. Diese Schreinerei befasse sich nur mit der Bauschreinerei.
Ferner wurde eine zweite GmbH gegründet, die sein Sohn als Geschäftsführer führt. Auch an dieser GmbH waren alle vier Familienmitglieder zu je ¼ beteiligt. Dieser Schreinereibetrieb befasste sich ausschließlich mit Kunst- und Möbelschreinereien.
Für den Verkauf von Fertigprodukten in einem Ladengeschäft wurde eine dritte GmbH gegründet, an der die Familienmitglieder wiederum zu je ein Viertel beteiligt waren.
Und schließlich wurde eine GmbH & Co. KG gegründet, an der alle vier Familienmitglieder ebenfalls zu je ¼ beteiligt sind. In diese GmbH & Co. KG wurden das Betriebsgrundstück und die Schreinereianlagen eingebracht und an die jeweiligen Schreinerei-GmbHs verpachtet.
Käme einer der Betriebe in eine Krise, könnte man notfalls auf diesen verzichten und ihn liquidieren. Die wirtschaftliche Existenz der Familie würde durch den Verlust einer Gesellschaft nicht gefährdet werden. Zudem wäre man in Sanierungsverhandlungen offener und könnte mit kühlem Kopf an die Frage herangehen, ob sich die Sanierungsinvestition rechnet oder nicht. Gläubiger könnten dann ihre Forderungen und Bedingungen nicht auf der Grundlage von Existenzängsten maximieren. Und schließlich verblieben finanzielle Ressourcen, die es ermöglichen würden, ein insolventes Unternehmen vom Insolvenzverwalter zu erwerben. Dabei könnte eine der anderen GmbHs jederzeit als Auffanggesellschaft fungieren.