Bei seefelder.de suchen: |
|
Ursachen für die Entwicklung Was hat sich in den letzten dreißig Jahren so geändert, dass die Zusammenbrüche so steil angestiegen sind? Was hat sich vor allem seit den 90er-Jahren so geändert, dass sich die ohnehin stark steigende Insolvenzrate im Aufwärtstrend noch stärker beschleunigt? Haben die Unternehmer es verlernt, erfolgreich ein Unternehmen zu führen? Werden sie immer schlechter? Oder sind es einfach die Rahmenbedingungen, die sich erheblich verschlechtert haben? Wie wird sich diese Entwicklung fortsetzen? Werden die Insolvenzen auf diesem Stand bleiben oder sich gar noch erhöhen? Dass die Unternehmer schlechter geworden sind und daher die Unternehmen zahlreicher zusammengebrochen sind als bisher, kann kaum angenommen werden. Gründe hierfür sind nicht erkennbar. Deshalb können es nur die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sein, die das erfolgreiche Wirtschaften immer schwerer gemacht haben. Solche Verschlechterungen der Rahmenbedingungen sind z.B.: Globalisierung der Wirtschaft und Unternehmensführung Die Wirtschaft wird immer globaler. Die Unternehmen stehen nicht mehr nur mit den Unternehmen am Nachbarort, sondern auch mit weit entfernten Unternehmen und sogar mit Unternehmen in anderen Kontinenten in Konkurrenz. Standortvorteile in anderen Ländern, z.B. geringere Steuern und Arbeitskosten und höhere Förderungen, wirken sich daher hier negativ aus. Finanzierungsverhalten der Banken und Sparkassen Die Geschäftstätigkeit der Banken und Sparkassen ist in den letzten Jahrzehnten stark ausgebaut worden. Sie drängten Unternehmen ihre Kredite förmlich auf, um die hohe, international vorhandene Liquidität unterzubringen. Dieses Verhalten hat vor allem die Banken selbst in Gefahr gebracht, Krisenkandidaten zu werden, wie die Grafik oben und wie insbesondere die jüngste Zunahme von Beinaheinsolvenzen von Banken mit einem nicht unerheblichen Geschäftsvolumen zeigt. Solche Insolvenzen wurden nur deshalb vermieden, weil die betroffenen Banken von anderen Banken aufgefangen wurden. In Folge dieser negativen Entwicklung haben die Banken, insbesondere auch auf Druck des Aufsichtsamtes, ihr Finanzierungsverhalten wesentlich geändert und korrigiert vor allem gegenüber der mittelständischen Wirtschaft. Dies gilt auch für die Sparkassen, insbesondere nachdem die Gewährträgerschaft, das heißt die Haftung des staatlichen Trägers der jeweiligen Sparkasse zunehmend kritisiert wird und in wenigen Jahren abgeschafft werden soll. Damit richten sich nunmehr auch die Sparkassen auf einen Wettbewerb mit den Banken ein. Kredite werden daher oftmals nur bei einer Sicherheitenverstärkung verlängert. Neukredite werden nur unter verschärften Bedingungen gegeben. Die Zinssätze werden erhöht. Die Beschlüsse in Basel, vor allem der so genannte Basel II-Beschluss, hat diese Situation um so mehr zu Lasten der mittelständischen Unternehmen erschwert, nachdem die Banken und Sparkassen sich auf die in Zukunft geltenden Regeln eingerichtet haben und vielfach ihr Finanzierungsverhalten schon vorweg auf diese Regeln einstellen. Mit Basel II sollen die Banken und Sparkassen künftig bei der Eigenkapital-Unterlegung von Krediten stärker nach individuellen Risiken ihrer Kreditnehmer differenzieren. Vor allem der Mittelstand fürchtet hierdurch eine Verteuerung der Kredite. Damit wird das Klima für mittelständische Unternehmen auch in Zukunft nicht besser, sondern eher noch schärfer. Denn fast ausschließlich werden die Unternehmenskrisen unmittelbar durch eine Liquiditätskrise eingeleitet. Insgesamt wird die mittelständische Wirtschaft durch die dargelegten Entwicklungen in Zukunft über weniger Kredite und wenn, dann zu höheren Zinsen verfügen können. Es ist zu erwarten, dass damit weiterhin zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen aus Liquiditätsgründen zusammenbrechen werden. |
Hoher Verschuldensgrad der Unternehmen Der Verschuldungsgrad der Unternehmen ist permanent stark angestiegen. Damit stehen in Zeiten der Verschlechterung keine Reserven zur Verfügung. Hinzu kommt, dass sich das Risiko eines Zusammenbruchs im Falle einer Verschlechterung dadurch ganz erheblich verstärkt, weil die Banken und Sparkassen im Hinblick auf die hohe Verschuldung dem Unternehmen noch schneller weitere Kredite verweigern oder bestehende Kredite einfordern. Einfluss des Steuerrechts Den hohen Anstieg der Verschuldung der Unternehmen bedingt auch das Steuerrecht, das sich in seiner strukturellen Wirtschaftsschädlichkeit noch immer nicht wesentlich geändert hat. Denn die Aufnahme von Fremdkapital wird steuerlich begünstigt und die Aufnahme von Eigenkapital steuerlich bestraft. Vor allem die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens beeinträchtigt die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen ganz wesentlich. Stellt man eine Alternativrechnung unter steuerlichen Gesichtspunkten aus der Sicht des Gesellschafters einer GmbH, der üblichen Rechtsform kleiner und mittelständischer Unternehmen, auf, so stellt sich für ihn die Frage, wie seine Steuersituation aussieht, wenn er einerseits das Kapital der Gesellschaft als Stammkapital zuführt oder andererseits dem Unternehmen dieses Kapital als Gesellschafterdarlehen gibt. Diese Berechnung wird ihm zeigen, dass je nach Höhe des anzuwendenden Hebesatzes bei der Gewerbesteuer die Zuführung von Kapital in Form von Stammkapital nur sinnvoll ist, wenn der Gesellschafter persönlich zu Steuersätzen von ca. 37 % bis 40 % und mehr veranlagt wird. Die Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen werden aber kaum zu solchen Steuersätzen veranlagt werden, und wenn, dann vielleicht nur für eine geringe Anzahl von Kalenderjahren. Selbst diejenigen, die ausnahmsweise mit ihren Steuersätzen über diesem Schwellenwert liegen, werden aber dennoch eine geringfügig erhöhte Steuer in Kauf nehmen, denn die Zuführung von Kapital an das Unternehmen in Form von Stammkapital ist endgültig und nur unter erheblich erschwerten Bedingungen der Kapitalreduzierung wieder korrigierbar. Der Gesellschafter muss und wird damit rechnen, dass in Zukunft, vor allem dann, wenn er sich in den Altersruhestand begeben möchte, seine Steuersätze in der Regel erheblich sinken werden. Er wäre schlecht beraten, dem Unternehmen die Liquidität als Stammkapital zur Verfügung zu stellen. Entnahmen seitens der Gesellschafter Die hohe Verschuldung der Unternehmen bedingt auch der Wunsch nach Liquiditätssicherung seitens der Gesellschafter. Gibt der Gesellschafter dem Unternehmen das Kapital als Gesellschafterdarlehen, so kann dieses leicht wieder zurückgefordert werden. Der Schutz der Kapitalausstattung des Unternehmens durch die gesetzlichen Vorschriften und die Rechtsprechung zum Eigenkapitalersatz von Gesellschafterdarlehen ist ganz erheblich geringer, als bei einer Erhöhung des Stammkapitals. Die Unternehmen werden daher weiterhin nur über keine oder nur geringe Reserven für eine Schlechtwetterperiode verfügen. Einfluss der Gesetzeslage und zahlreiche Verwaltungsaufgaben Die Gesetzeslage ist immer unübersichtlicher geworden und hat sich zu einem undurchdringbaren Dschungel ausgewachsen. Unternehmen befinden sich ständig in einem Kampf gegen Regularien, Hindernissen und Undurchsichtigkeiten. Dies erzeugt erhöhte Kosten, die bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ungleich höher in die Stückkosten bei der Herstellung der Produkte und Dienstleistungen eingehen, als bei Großunternehmen. Ferner werden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen mit Verwaltungstätigkeiten gegenüber Behörden und Institutionen, wiederum bezogen auf die Stückkosten, ganz erheblich höher belastet als Großunternehmen, die diese Verwaltungstätigkeiten allein aufgrund der anfallenden Masse sehr stark automatisieren können. Arbeitsrechtliche Hindernisse Die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmung der Mitarbeit im Betrieb haben sich für mittelständische Unternehmen zu einer kaum mehr überschaubaren Komplexität ausgeweitet. Nur Kleinstbetriebe sind hierbei etwas entlastet. So gilt z.B. das Kündigungsschutzgesetz nicht für Betriebe, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten beschäftigt werden (§ 23 Abs. 1 KSchG). Ferner werden erst in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt (§ 1 BetrVG). Kleine und mittelständische Betriebe, die nicht klein genug sind, um von solchen Vorschriften befreit zu sein, werden kaum in adäquater Weise mit diesen gesetzlichen Regelungen umgehen zu können. Die Kosten für eine ständig externe Betreuung durch Fachleute ist für solche Unternehmen aber oftmals nicht finanzierbar, so dass sie permanent einem Wettbewerbsnachteil unterworfen sind, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen, die ihnen unbekannt sind, verstoßen. Beschleunigung der Wirtschaft Wer vorsichtig ist, wird vom Markt überrannt und kommt entweder gar nicht hoch oder geht schnell unter. Wer unvorsichtig ist oder wie es in Bewerbungsanzeigen heißt, dynamisch, flexibel und einsatzbereit muss mit ständigen Angriffen Dritter rechnen und befindet sich ständig im Kampf. Es gehört auch eine Portion Glück dazu, in diesem Kampf immer zu obsiegen, oder zumindest nur verschmerzbare Niederlagen einzustecken. Alles in allem: Unternehmer zu sein, setzt heute Expeditionserfahrung voraus. Man muss sich auch bei schlechtestem Wetter und in riskantester Umgebung noch sicher bewegen und orientieren und damit das verbleibende Restrisiko reduzieren können. Hierzu benötigt man Erfahrung, Durchhaltevermögen, Kampfgeist und vor allem Winning Spirit. Vieles ist erlernbar, vieles aber auch nicht. kleine und mittlere Unternehmen als verlängerte Werkbank Kleine und mittelständische Unternehmen sind vielfach Zulieferanten von Produkten und Dienstleistungen gegenüber Großunternehmen. Seit vielen Jahren, begonnen insbesondere in der KfZ-Industrie, gliedern Großunternehmen immer mehr Teile ihrer Produktionstätigkeit auf selbstständige Unternehmen aus, die als so genannte verlängerte Werkbank für das Großunternehmen tätig sind. Verschärft sich die Wettbewerbssituation für das Großunternehmen, werden zunächst die Preise gegenüber diesen Zulieferfirmen teils drastisch reduziert. Viele dieser Unternehmen können nicht mehr mithalten und werden insolvent. Hinzu kommt, dass die Großunternehmen selbst in steigender Anzahl insolvent und entweder zerschlagen, aufgeteilt oder reduziert werden. Mit der Insolvenz des Großunternehmen werden in der Regel eine Vielzahl der beauftragten kleinen und mittelständischen Unternehmen mit in die Insolvenz hineingezogen. Zunahme der Selbständigkeit bei unternehmerischen Tätigkeiten Da aber immer mehr Menschen in die Selbständigkeit gehen oder besser gesagt, gedrängt werden und immer weniger für diesen Schritt vorbereitet sind, werden viele scheitern und die Insolvenzzahlen damit weiter in die Höhe treiben. |