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Ein in der Praxis oft verwendetes Mittel zur Unternehmenssanierung ist die Gründung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG). Diese Gesellschaft wird auch als Transfergesellschaft bezeichnet. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass bei dem zu sanierenden Unternehmen in hohem Umfange Arbeitsplätze abgebaut werden müssen, aber eine Massenkündigung vermieden werden soll. Im Rahmen eines Sozialplans wird dann vereinbart, dass die betroffenen Arbeitnehmer in eine eigene Gesellschaft wechseln, deren Gegenstand allein die Qualifizierung und Weiterbildung der übernommenen Arbeitnehmer und die Vermittlung im Arbeitsmarkt ist. |
Finanziert wird die BQG vorrangig durch Zahlungen des
bisherigen Arbeitgebers und durch das Transferkurzarbeitergeld (§ 216b SGB
III). Die Zahlungen durch den bisherigen Arbeitgeber betreffen insbesondere
die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, die Beiträge zur
Berufsgenossenschaft und Entgeltfortzahlungen (sog. Remanzenkosten). Für die
Qualifizierungsmaßnahmen bestehen Fördermöglichkeiten durch die
Bundesagentur für Arbeit und durch den Europäischen Sozialfonds. Durch eine solche Sanierungsmaßnahme haben in der Regel alle Beteiligte nur Vorteile. Für das abgebende Unternehmen bestehen insbesondere die folgenden Vorteile:
Die Vorteile für die betroffenen Arbeitnehmer sind insbesondere:
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