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Die Ermittlung des maximalen Sanierungsbetrags |
Der für eine Sanierung aufzuwendende Betrag ist eine Investition. Man kann diesen Betrag für den Kauf von Aktien oder Anleihen, für den Kauf von Immobilien,
für die Errichtung einer Produktionsanlage oder für die Sanierung eines Unternehmens verwenden. Es handelt sich also dabei um die Anschaffungskosten im Rahmen
eines Projekts. Man könnte diesen Betrag als "Kaufpreis für den Erwerb eines sanierten Unternehmens" bezeichnen. Ob die Investition eines solchen Betrages sinnvoll
ist oder nicht berechnet sich daher nach der Investitionsrechnung auf der Grundlage des prognostizierten künftigen Ertrags des sanierten Unternehmens.
Beispiel: Ein Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG droht insolvent zu werden, weil dem Unternehmen wichtige Schlüsselmärkte für seine Produkte
weggebrochen sind. Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG haben zwei Alternativen. Entweder wird das Unternehmen infolge der Insolvenz zerschlagen und sie haben das
bisher eingesetzte Kapital verloren oder sie investieren in die Sanierung des Unternehmens. Diese Sanierungsinvestition könnten sie aus eigenem Vermögen aufbringen und
dem Unternehmen durch eine Kapitalerhöhung zur Verfügung stellen. Auf dieser Grundlage verhandeln sie mit den Gläubigern. Nach den ersten Verhandlungen liegen folgende
realistisch anzunehmende Daten vor: Ferner stellen die Gesellschafter folgende Rechnung auf: Sie könnten diesen Betrag von 1 Mio. Euro alternativ in festverzinsliche Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland anlegen und würden hierfür Zinsen von jährlich 5 % erhalten. Wenn sie anstatt dessen den Betrag in die Sanierung der GmbH & Co. KG investieren, wollen sie diese Rendite zuzüglich eines Risikozuschlags von 8 % jährlich im Hinblick auf das erhöhte Risiko eines sanierten Unternehmens erwirtschaften. Ihre Renditeerwartung für die Investition von Sanierungskosten in Höhe von 1 Mio. Euro liegt damit bei 13 % jährlich. Die Gesellschafter wollen wissen, ob sie einer Sanierung zu diesen Bedingungen zustimmen sollten. Hierzu ermitteln sie den Barwert der aus dem sanierten Unternehmen erwarteten Gewinne und stellen diesen mit einem Betrag von 750.000 Euro fest. Da dieser Betrag wesentlich unter den Investitionskosten von 1 Mio. Euro liegt wollen sie die Sanierung auf dieser Grundlage nicht durchführen. Jedoch wird den Gläubigern alternativ angeboten, sich an den Sanierungskosten in der Weise zu beteiligen, dass sie auf weitere Forderungen in Höhe von 250.000 Euro verzichten, damit die Gesellschafter des zu sanierenden Unternehmens anstatt eines Betrages von 1 Mio Euro lediglich 750.000 Euro an Kosten für die Sanierung des Unternehmens aufzuwenden haben. Die Gläubiger würden also anstatt 800.000 Euro nur 550.000 Euro erhalten. |
Aus diesem Beispiel ergibt sich folgendes:
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Die Investition des Betrags von 750.000 Euro entspricht also letztlich dem Wert des sanierten Unternehmens. Die genauen Berechnungen dieses Beispiels erhalten Sie mit unserer Broschüre zur Unternehmensbewertung. |