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Die Verhaltensregeln unterscheiden dabei das Verhalten im Unternehmen und das Verhalten gegenüber Dritten.
Zu den Verhaltensregeln im Unternehmen gehören z.B.
Solche Richtlinien sind im Unternehmen mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG).
Zu den Verhaltensregeln gegenüber Dritten gehören z.B.
Solche Verhaltensregeln bilden insgesamt die Unternehmenskultur und haben Ausstrahlung auf die gesamte Strukur der Kultur auch im Hinblick auf Verhalten, die im Verhaltenskodex nicht ausdrücklich angesprochen werden.
Bei allen Regeln sind insbesondere die Grenzen des Persönlichkeitsrechts zu beachten.