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Öffentlich angebotene Kapitalanlagen
werden auf der Grundlage eines Emissionsprospektes emittiert. Der Prospekt muss - aus der
Sicht eines verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers alle für eine
Anlageentscheidung erheblichen Angaben mit hinreichender Sicherheit vollständig und
richtig enthalten. Ferner müssen die Angaben in gedanklich geordneter Form abgefasst
sein, also klar, eindeutig und verständlich.
Im einzelnen regelt die Frage, wann und mit welchem Inhalt ein Emissionsprospekt aufzustellen ist, das Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (Verkaufsprospektgesetz, VerkProspG) vom 09.09.1998 in der Fassung vom 01.07.2005 in Verbindung mit der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV) vom 16.12.2004. Der Verkaufsprospekt ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzureichen, die ihn lediglich auf die formale Vollständigkeit prüft. Eine Überprüfung der materiellen Richtigkeit der Angaben im Prospekt wird also von der BaFin jedoch nicht vorgenommen. |
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Vollständigkeit |
Ein Prospekt ist vollständig, wenn er alle
wesentlichen Angaben zur Kapitalanlage enthält. Wesentlich sind alle Angaben, die aus der
Sicht eines verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers für die
Anlagenentscheidung erheblich sind. |
Richtigkeit |
Alle im Prospekt
enthaltenen Angaben über Tatsachen müssen richtig sein. |
Klarheit | Die Darstellung der für die Anlageentscheidung erheblichen Angaben müssen klar, eindeutig und verständlich sein. Die Ausdrucksweise darf weder vage oder mehrdeutig sein noch dürfen Ausführungen an anderer Stele relativiert werden. Begriffe, die nicht zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören, sind zu erläutern. Alle Angaben müssen in einer gedanklich geordneten Darstellung erfolgen, insbesondere nach sachlichen Gesichtspunkten und logisch geordnet sowie systematisch gegliedert sein. Die Struktur des Prospektes muss gewährleisten, dass die wesentlichen Aussagen und bedeutsamen Sachverhalte in übersichtlicher Weise ausreichend deutlich hervorgehoben werden. Alle wesentlichen Aspekte sind ausgewogen darzustellen. |