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Sanierungsfälle zeichnen sich häufig dadurch aus, dass eine betriebswirtschaftlich verfehlte Struktur bei der Fremdfinanzierung vorliegt. Insbesondere ist das Zusammenspiel von kurzfristiger Fremdfinanzierung über eine Kontokorrentfinanzierung mit einer langfristigen Fremdfinanzierung aufgrund von Darlehensverträgen mit fester Laufzeit verfehlt.
Verfehlt ist häufig auch die Finanzierung von Liquiditätsspitzen, was dann meist dazu führt, dass fällige Zahlungen erst verspätet geleistet werden. Solche Spitzen im Liquiditätsbedarf werden in der Regel fremdfinanziert. Sie entstehen z.B. dann, wenn Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, was in der Regel zum Monatsende der Fall ist. Spitzen im Liquiditätsbedarf entstehen aber auch dann, wenn die monatlichen und quartalsmäßigen Steuern fällig werden (je zum 10. des Folgemonats oder Folgequartals). Liquiditätsspitzen können aber auch aus anderen Gründen entstehen, wie z.B.
Wie stabil eine Unternehmensfinanzierung in solchen Fällen ist, zeigen insbesondere die Antworten auf folgende Fragen:
Eine häufige Ursache für den Eintritt einer Sanierungsbedürftigkeit ist ein schlechtes Cash-Management. Je höher die geschäftlichen und finanziellen Transaktionen des Unternehmens sind, desto besser muss das Cash-Management sein. Der Anteil der ausstehenden Forderungen zum Jahresumsatz sollte so gering wie möglich sein. Wie hoch ein vernünftiger Anteil ist, hängt von der Branche und der Wahrscheinlichkeit des Ausfallsrisikos ab. Arbeitet ein Bauunternehmen z.B. vorrangig für öffentliche Auftraggeber, dann liegt ein Risiko, dass die Forderung aus wirtschaftlichen Gründen des Schuldners nicht realisiert werden kann, kaum vor. Andererseits muss das Unternehmen in der Regel lange auf den Geldeingang warten, so dass der Anteil der ausstehenden Forderungen zum Jahresumsatz höher sein kann als in anderen Fällen, bei denen ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht. Im Rahmen des Liquiditätsmanagements ist diese Tatsache angemessen zu berücksichtigen.
Verkauft das Unternehmen dagegen Produkte gegen Rechnungsstellung an eine Großzahl von Käufern, dann sollte der Anteil der ausstehenden Forderungen gering sein. Höher kann der Anteil dann sein, wenn eine Kreditversicherung das wirtschaftliche Ausfallsrisiko übernommen hat.
Auch der Anteil der offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Jahresumsatz sollte gering sein, wobei auch hier die angemessene Höhe von der Branche und der Besonderheiten des Einzelfalls abhängig ist. So ist bei Unternehmen, die in der Lage sind, mit ihren Lieferanten lange Fristen für die Fälligkeit der Zahlungen zu vereinbaren, naturgemäß stets ein hoher Anteil der offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegeben.
Tipp
Achten Sie darauf, dass die jeweilige Höhe der offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen geringer ist als die jeweilige Höhe der offenen Forderungen gegen Kunden aus Lieferungen und Leistungen.
Um wie viel geringer die offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber den offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sein sollen, hängt von der Branche und den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Denn mit den Forderungen gegen Kunden aus Lieferungen und Leistungen müssen regelmäßig nicht nur die Lieferantenverbindlichkeiten, sondern auch alle anderen offenen Verpflichtungen wie z.B. für das Personal, für die Miete, für die sonstigen laufenden Kosten und für die Zinsen für die Fremdfinanzierung gedeckt werden. Sind die offenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu hoch, besteht das Risiko, dass diese nicht durch Umsatzgeschäfte, sondern anderweitig, beispielsweise durch Darlehen finanziert werden müssen. Fehlt dann die Möglichkeit, den vom Umsatz nicht gedeckten Teil dieser offenen Verbindlichkeiten durch Bankkredite oder durch andere Maßnahmen zu finanzieren, so droht dem Unternehmen schnell eine ernste Liquiditätskrise, die bei einem längeren Anhalten den Bestand des Unternehmens gefährden könnte.
Im Rahmen der Unternehmensanalyse ist festzustellen, ob und in welchem Maße die regelmäßige Höhe der offenen Verbindlichkeiten betriebswirtschaftlich akzeptabel ist.
Checkliste
Handelt es sich um ein Sanierungsunternehmen erhalten Sie nähere Ausführungen hierzu in unserem eBook Der Restrukturierungs- und Sanierungsplan