Bei seefelder.de suchen: |
|
Der Verschuldungsgrad des Unternehmens errechnet sich aus der Relation des Fremdkapitals (FK) zum Eigenkapital (EK). Je höher der Verschuldungsgrad ist, desto höher ist die potenzielle Gefährdung des Unternehmens in seinem Bestand. Meist ist Ursache der Sanierungsbedürftigkeit, dass der Verschuldungsgrad zu hoch war und deshalb in der Krise des Unternehmens keine Möglichkeit mehr bestand, einen Liquiditätsengpass durch Zuführung neuer Liquidität infolge einer Aufnahme weiteren Fremdkapitals zu decken.
Bei der Sanierung eines Unternehmens ist im Sanierungsplan anzugeben, wie hoch der aktuelle Verschuldungsgrad ist, auf welcher Höhe er sich nach Durchführung der Sanierung befinden soll und welcher Verschuldungsgrad erreicht werden soll, um die Vision des gesundeten Unternehmens erreichen zu können. Vor allem eine stetige Zunahme des Verschuldungsgrades ist ein wichtiger Frühindikator für eine Krise und sollte somit zeitig zur Restrukturierung des Unternehmens führen. Denn es ist abzusehen, dass das Rating des Unternehmens dadurch immer schlechter wird und die Verschlechterung dann zu höheren Fremdfinanzierungskosten und zuletzt dazu führt, dass das Unternehmen Fremdkapital gar nicht mehr erhält.
Bei der Bemessung der Eigenkapitalquote ist nicht von den Bilanzansätzen, sondern von den tatsächlichen Vermögenswerten auszugehen. Denn die Bilanz zeigt in der Regel nicht die wahren Werte des Unternehmens. So sind die Vermögensgegenstände der Aktivseite oftmals wesentlich mehr wert als der angegebene Buchwert, z.B.
Aber auch auf der Passivseite der Bilanz kann es zur Bildung stiller Reserven kommen, z.B. weil Rückstellungen für drohende Verluste gebildet worden sind, die tatsächlich nicht oder nicht in dieser Höhe eintreten.
Diese stillen Reserven stehen zudem für die Sanierung des Unternehmens zur Verfügung. Insbesondere dann, wenn das Unternehmen in der Rechtsform einer Körperschaft geführt wird und die Aufstellung der Bilanz eine Unterbilanz, also eine buchmäßige Überschuldung zeigt, kann die Feststellung der vorhandenen stillen Reserven bewirken, dass tatsächlich noch keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt und damit noch nicht Insolvenzantrag wegen Überschuldung gestellt werden muss. Denn der Insolvenzgrund "Überschuldung" stellt auf die tatsächliche und nicht auf die buchmäßige Überschuldung ab.
Auch immaterielle Vermögenswerte gehören in der Regel zu den stillen Reserven, weil sie in der Bilanz nicht erscheinen, es sei denn, sie sind käuflich von Dritten erworben worden. In der Regel hängt der Erfolg eines Unternehmens stark von immateriellen Vermögenswerten ab. Die immateriellen Vermögenswerte beginnen bereits bei dem Erscheinungsbild nach außen. Es ist im Hinblick auf die Informationsflut, mit der der Kunde überschüttet wird, immer bedeutender geworden, dass das Unternehmen schnell und effizient erkannt werden kann. Hierzu tragen besonders die Unternehmensbezeichnung und das Erscheinungsbild bei. Anzugeben ist in der Unternehmensanalyse daher, inwieweit das Unternehmen von einem solchen Erscheinungsbild nach außen abhängig ist und dieses durch Markenrechte geschützt ist. Eine Bewertung dieser immateriellen Vermögenswerte kann aber in der Regel nur erfolgen, wenn infolge der Sanierung die Fortsetzungsprognose des Unternehmens positiv ist, weil sich mit dem Zusammenbruch eines Unternehmens die immateriellen Vermögenswerte meist verflüchtigen.
Gleiches gilt auch für das Erscheinungsbild der Produkte des Unternehmens. Auch ist in der Unternehmensanalyse anzugeben inwieweit sich das Erscheinungsbild der Produkte von Konkurrenzprodukten abgrenzt und inwieweit hierfür gewerbliche Schutzrechte vorliegen.
Auch aus technischer Sicht ist anzugeben, ob und inwieweit die Produkte des Unternehmens patentiert oder anderweitig geschützt sind. Dabei ist auch die Restlaufzeit dieser Rechte anzugeben.
Bei vielen Unternehmen besteht ein erheblicher Wettbewerbsvorteil aufgrund eines bestimmten Know-hows, das entweder mit gewerblichen Schutzrechten nicht geschützt werden kann oder bei dem vom Unternehmen absichtlich auf einen solchen Schutz verzichtet wird. Hier ist anzugeben, welches Know-how in welcher Weise zum Erfolg des Unternehmens beiträgt und wie sichergestellt ist, dass das Know-how und die Betriebsgeheimnisse auch geheim bleiben.
Bei Unternehmen, die über einen hohen Wert immaterieller Vermögenswerte verfügen, etwa weil sie infolge einer überdurchschnittlich guten Öffentlichkeitsarbeit sehr bekannt sind und sie ein gutes Image aufgebaut haben, können auf dieser Welle der positiven Betrachtung des Unternehmens durch den Markt erhebliche Erfolge erzielen. Aber diesen Unternehmen muss auch bewusst sein, dass diese positive Betrachtung des Marktes sehr fragil ist und sich schnell verflüchtigen kann, insbesondere wenn das Unternehmen als Krisenunternehmen eingestuft werden würde. Deshalb muss hier mehr als bei anderen Unternehmen sehr frühzeitig mit einer Restrukturierung begonnen werden, die sich dazu noch nach außen gut verkaufen lassen würde, dass nämlich das Unternehmen vorausschauend ist und sich schon sehr früh auf Markt- oder Produktveränderungen einstellen kann. Wenn das Unternehmen bis zur Notwendigkeit einer Sanierung wartet, dreht sich dieser Vorteil erheblich zu einem Nachteil um.
==> zurück zu den Formeln der Finanzanalyse und zur Eigenkapitalquote und zum Verschuldungsgrads
Handelt es sich um ein Sanierungsunternehmen erhalten Sie nähere Ausführungen hierzu in unserem eBook Der Restrukturierungs- und Sanierungsplan