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Abwehr einer feindlichen Übernahme eines Unternehmens durch einen Konkurrenten

Ende 1995 erhielt ich einen Auftrag von einem jungen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, das ein medizinisches Produkt im Markt einführte und das sich bestimmte Ereignisse und Verhalten Dritter nicht erklären konnte. Es wurde in mühseliger Kleinarbeit recherchiert und festgestellt, dass das Unternehmen Gegenstand einer versuchten feindlichen Übernahme war und in die Insolvenz getrieben werden sollte. Der leitende Mitarbeiter des Unternehmens und eine Sekretärin, in die der Unternehmer großes Vertrauen gesetzt hatte und denen er weitgehend freie Hand bei der täglichen Geschäftsführung ließ, übermittelten einem Konkurrenzunternehmen die geheimen Marktstudien für die Einführung des Produkts und die Ergebnisse aus einem Testmarkt. Da das Konkurrenzunternehmen nicht über das nötige Kapital verfügte, suchten sie für dieses noch einen zahlungskräftigen Gesellschafter.

Für die Vermarktung des Produkts war aber auch die Beschaffung der gewerblichen Schutzrechte erforderlich. Deshalb wurde von dem leitenden Mitarbeiter und der Sekretärin ein Ablaufplan entworfen, der zum Ziele hatte, das Unternehmen in den Konkurs zu führen, um die gewerblichen Schutzrechte aus der Konkursmasse übernehmen zu können.

Mein Mandant und ich nahmen mit dem neuen Gesellschafter des Konkurrenzunternehmens Kontakt auf. Es stellte sich dabei heraus, dass dieser neue Gesellschafter von den Ausbeutungsplänen nichts wusste und sich von solchen Methoden distanzierte. Deshalb hat das von mir betreute Unternehmen die Gesellschaftsanteile des Konkurrenzunternehmens erworben und alle Vertragsverhältnisse mit den Personen, die die Ausbeutung versuchten, gekündigt.

Durch den Erwerb der Gesellschaftsanteile erfolgte auch der Zugang zu den Unterlagen der Gesellschaft. Der Ablaufplan für die Vernichtung des Unternehmens konnte in den Geschäftsunterlagen aufgefunden werden.

Damit konnte die feindliche Übernahme abgewehrt werden.

Günter Seefelder