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Erwerb eines Musikverlags im Eilverfahren

Ende der 80er erhielt ich einen Auftrag, den Erwerb eines Musikverlages von Anfang bis zum Ende für eine Unternehmensgruppe zu begleiten.

Zunächst ging es darum, die Grundlagen des Geschäfts des Musikverlages und die Potenziale für den Käufer zu erkunden. Hier wurden auf der einen Seite tagelange Gespräche mit dem Verkäufer geführt und auf der anderen Seite mit den einzelnen Fachstellen des Käuferunternehmens eingehend erörtert, ob und in welchem Maße sich dieses Unternehmen in die Firmengruppe des Käufers eingliedern würde. Insgesamt war die Kaufentscheidung positiv und das Interesse des Käufers groß.

Normalerweise würde sich nunmehr die Phase einer eingehenden Untersuchung des Unternehmens anschließen, in der auch die "Leichen im Keller" aufgedeckt würden. Der Kauf stand aber unter einem sehr hohen Zeitdruck, da dem Verkäufer - wie er sagte - ein anderweitiges Kaufangebot vorlag, dieses aber zeitlich befristet gewesen sei.

Deshalb wurde eine andere Methode für den Kauf gewählt, nämlich, dass alle Grundlagen für die Kaufentscheidung des Käufers vertraglich fixiert wurden, so dass Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden könnten, wenn die Aussagen des Verkäufers anlässlich der Kaufverhandlungen nicht vollständig zutreffend sein würden.

Ich konzipierte das umfangreiche Vertragswerk und es kam zum Kauf mit einem Kaufpreis in Höhe vieler Millionen. Erst jetzt konnte das Unternehmen eingehend geprüft werden - und es fanden sich tatsächlich zahlreiche "Leichen", insbesondere im Bereich des Urheberrechts. Also führte ich im folgenden einen Rechtsstreit mit dem Ziel der Anpassung des Kaufpreises.

Dieser Rechtsstreit dauerte sieben Jahre und endete mit einem Vergleich. Der Kaufpreis wurde etwa auf die Hälfte des damals vereinbarten festgelegt.

Günter Seefelder