Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft als Mittel der Unternehmenssanierung

Ein in der Praxis oft verwendetes Mittel zur Unternehmenssanierung ist die Gründung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG). Diese Gesellschaft wird auch als Transfergesellschaft bezeichnet. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass bei dem zu sanierenden Unternehmen in hohem Umfange Arbeitsplätze abgebaut werden müssen, aber eine Massenkündigung vermieden werden soll. Im Rahmen eines Sozialplans wird dann vereinbart, dass die betroffenen Arbeitnehmer in eine eigene Gesellschaft wechseln, deren Gegenstand allein die Qualifizierung und Weiterbildung der übernommenen Arbeitnehmer und die Vermittlung im Arbeitsmarkt ist.

Finanziert wird die BQG vorrangig durch Zahlungen des bisherigen Arbeitgebers und durch das Transferkurzarbeitergeld (§ 216b SGB III). Die Zahlungen durch den bisherigen Arbeitgeber betreffen insbesondere die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, die Beiträge zur Berufsgenossenschaft und Entgeltfortzahlungen (sog. Remanenzkosten). Für die Qualifizierungsmaßnahmen bestehen Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit und durch den Europäischen Sozialfonds.

Durch eine solche Sanierungsmaßnahme haben in der Regel alle Beteiligte nur Vorteile. Für das abgebende Unternehmen bestehen insbesondere die folgenden Vorteile:

  • Die Kosten des Personalabbaus sind für das abgebende Unternehmen geringer, als bei einer Massenkündigung.
  • Der Personalabbau erfolgt schneller.
  • Kündigungsschutzklagen werden vermieden.

Die Vorteile für die betroffenen Arbeitnehmer sind insbesondere:

  • Die Aussichten für eine Eingliederung im Arbeitsmarkt sind besser.
  • Sperrfristen oder die Verkürzung des Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld I (vgl. §§ 128, 144 SGB III) werden vermieden.