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Ein Risikocheck gibt Aussagen, in welchem Maße Störungen bei der Unternehmensentwicklung eintreten und den Bestand des Unternehmens gefährden können. In den meisten Fällen einer Unternehmenskrise hätten die Risiken, die zur Krise führten, lange vor ihrem Auftreten erkannt werden können, wenn eine solche Risikoinventur erstellt worden wäre.
In einer Matrix-Darstellung werden bei der Risikoinventur zwei Themen gegenübergestellt, nämlich
Im Rahmen der Risikoinventur ist auch der Frage nachzugehen, ob das Risiko auf eine Versicherungsgesellschaft abgewälzt ist, wie z.B. im Falle von Haftungsschäden nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Betriebsunterbrechungen nach einem Brand oder bei einem Forderungsausfall. Versicherbar sind diese Risiken durch Haftpflicht-, Betriebsunterbrechungs- und Kreditversicherungen. Ist das Risiko versichert, trägt das Risiko nicht das Unternehmen, sondern die Versicherungsgesellschaft. Andere Risiken sind dagegen nicht versicherbar, so dass dieses Risiko allein das Unternehmen trägt, wie z.B. das Risiko einer falschen Produkt- oder Marketingpolitik.
Die Angaben zum Risiko sind insbesondere in Bezug auf kapitale Ereignisse zu machen. Kapitale Ereignisse sind solche, die den Bestand des Unternehmens gefährden können. Zu solchen unvorhergesehenen kapitalen Ereignissen zählen z.B.
Regressforderungen durch generell mangelhafte Qualität der Produkte und Dienstleistungen, also infolge Fehler, die über die regelmäßigen Gewährleistungen in einzelnen Fällen hinausgehen,
Zahlungsausfälle von Forderungen gegen Kunden mit einem hohen Anteil am Umsatz des Unternehmens,
Produktionsausfälle und sonstige Betriebsunterbrechungen,
Störungen in der Unternehmensleitung, etwa durch Unfall, Krankheit, Tod oder durch Abwandern der Unternehmensleiter, wenn diese ihr Know-how nicht oder nicht ausreichend dokumentiert haben,
Konflikte bei Pattsituationen zwischen den tätigen Gesellschaftern bei Entscheidungen über Vision, Unternehmenspolitik und Strategie des Unternehmens.