Frage 1: Was ist das Eigenkapital einer GmbH in wirtschaftlicher Hinsicht? das gezeichnete Stammkapital das noch vorhandene Stammkapital tatsächliche Aktiva abzüglich tatsächliche Passiva
Frage 2:Sind Rückstellungen Eigenkapital? ja nein
Frage 3:Sie wollen an Ihrer Gesellschaft stille Gesellschafter beteiligen. Wann ist die Beteiligung Eigenkapital? bei der typisch stillen Gesellschaft bei der atypisch stillen Gesellschaft
Frage 4:Über welchen Eigenkapitalanteil (in Prozent der Gesamtfinanzierung) sollten kleinere und mittlere Unternehmen verfügen, wenn sie als gesund finanziert angesehen werden sollen? mehr als 10 % mehr als 25 % mehr als 50 %
Frage 5:Die GmbH hat einen hohen Gewinnvortrag, weil sie Beteiligungen an Tochtergesellschaften mit gutem Gewinn verkaufen konnte. In der Steuerbilanz ist aber noch ein Verlustvortrag enthalten. Kann die Gesellschaft den Gewinnvortrag ausschütten? ja, weil für Ausschüttungen die Handelsbilanz gilt nein, weil erst noch der steuerliche Verlustvortrag mit steuerpflichtigen Gewinnen getilgt werden muss.
Frage 6:Ein Gesellschafter ist wesentlich an einer GmbH beteiligt. Vor vielen Jahren hat er der Gesellschaft ein Darlehen gegeben, das dieses allmählich tilgt. Nunmehr wird die GmbH insolvent: Muss der Gesellschafter die erhaltenen Tilgungen zurückzahlen? nein, er kann alles behalten ja, er muss alle Tilgungen zurückzahlen er muss nur diejenigen Tilgungen erstatten, die er innerhalb des letzen Jahres vor dem Insolvenzantrag erhalten hat
Frage 7:Was ist eine Rangrücktrittserklärung? wenn Gläubiger der Gesellschaft ihre Forderungen nur geltend machen, wenn eine ausreichende Liquidität vorhanden ist wenn ein Gläubiger der Gesellschafter sich verpflichtet, seine Forderung nur im Range nach allen anderen Gläubigern geltend zu machen
Frage 8:Kann die Eigenkapitalbasis durch Gewinnthesaurierung verbessert werden? ja nein
Frage 9:Was versteht man unter einer Eigenkapitalrentabilität? den Gesamtgewinn des Unternehmens in Bezug auf das effektive Vermögen der Gesellschaft die Ausschüttungen an die Gesellschafter
Frage 10:Handelt es sich um eine unzulässige Einlagenrückgewähr, wenn der Geschäftsführer der GmbH Zahlungen aus dem Stammkapital an den Gesellschafter leistet, z.B. im Rahmen eines Cash-Pooling? ja. der Geschäftsführer darf keinerlei Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen an den Gesellschafter vornehmen nein, solange der Rückgewährsanspruch gegen den Gesellschafter vollwertig ist