Unternehmer benötigen oftmals viel Kapital, das sie nur in Ausnahmefällen aus eigener Kraft finanzieren können. Eine Fremdfinanzierung sollte als Basis einer solchen Finanzierung ausscheiden, weil sie, sollte sie überhaupt möglich sein, das Unternehmen in eine Abhängigkeit vom Fremdkapitalgeber und damit in eine erhebliche Risikolage bringt. Eine Fremdfinanzierung kann daher lediglich begleitend eingesetzt werden.
Die Finanzierung kann dann in der Regel nur über den allgemeinen Kapitalmarkt erfolgen. Dabei denkt man in erster Linie an große Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft. Die Überlegung, mittelständische Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft zu organisieren, ist für viele mittelständische Unternehmensführer neu, da sie noch in den Bahnen der GmbH und der GmbH & Co. KG denken. Sie halten die Rechtsform der Aktiengesellschaft für zu starr, zu teuer und den Großkonzernen vorbehalten. Schon lange ist dies aber nicht mehr der Fall. Die Rechtsform der AG eignet sich gut auch für mittlere Unternehmen.
Bei größeren Investitionen mittelständischer Unternehmen bestehen aber weiterhin Restriktionen gegen die AG als Rechtsform. Denn wenn mehr als die Hälfte des Aktienkapitals in Händen der fremden Kapitalgeber liegt, können die Unternehmensführer leicht überstimmt werden. Die Kapitalgeber könnten über den von ihnen gewählten Aufsichtsrat die Personalentscheidungen treffen, wer das Unternehmen als Vorstand führt. Diese Grenze von 50 % des Aktienkapitals wird daher insbesondere von Familienunternehmen oder von partnerschaftlich geführten Unternehmen als magische Grenze angesehen. Sie sind nicht bereit, mehr als 50 % des stimmberechtigten Aktienkapitals in fremde Hände zu begeben. Damit ist aber gleichzeitig eine Obergrenze bestimmt, bis zu der Investitionen durchgeführt werden können. Wenn nämlich die Familie oder der Partner mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien behalten wollen, müssen sie bei der Kapitalerhöhung entsprechend viele neue Aktien erwerben, um diese Beteiligungsverhältnisse, also die Mehrheit, weiterhin zu wahren. Dies überfordert oftmals die Kapitalkraft der Altaktionäre. Entweder wird dann die Investition nicht oder lediglich im verminderten Maße durchgeführt.
Eine Lösung für diese Problematik stellt die GmbH & Co. KGaA dar, nämlich die Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin. Die GmbH & Co. KGaA vereint die Vorteile der GmbH und der AG und bietet damit ideale Möglichkeiten für mittlere Unternehmen, das Unternehmen weiterhin personalistisch zu führen, auch wenn es überwiegend über den Kapitalmarkt finanziert wird. Die GmbH & Co. KGaA ist eine Mischform aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Die Mehrheit des Aktienkapitals kann nämlich nicht die Personalentscheidung bei der Unternehmensführung treffen. Diese Entscheidung obliegt weiterhin allein den GmbH-Gesellschaftern, die keine Anteile an der GmbH abgeben und damit stets alleinige oder zumindest mehrheitliche Inhaber der GmbH sind.