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Möglich ist es aber auch, dass die Konfliktlösung nicht durch
Einschaltung eines neutralen Mediators, sondern dadurch erfolgt, dass auf der Seite einer
Partei ein Verhandlungsführer beauftragt wird, der unter Einsatz einer mediativen
Verhandlungsführung eine Einigung zu erreichen versucht. Dieses Verfahren hat in
der Regel mehr Erfolg, als eine außergerichtliche Verhandlung auf der Grundlage des
Austausches der Rechtsauffassungen. Solche Versuche zur Konfliktlösung durch mediative
Verhandlungsführung sind leichter und schneller durchführbar, als eine reine Mediation
durch gemeinsame Beauftragung eines neutralen Mediators. Der Vorteil ist
zunächst, dass es keiner Einigung zwischen den Streitparteien zur
Beauftragung eines neutralen Mediators bedarf. Es ist ohnehin sehr selten,
dass sich beide Streitparteien zu einer Mediation durch eine neutralen
Mediator bereit erklären. Der Normalfall einer mediativen
Verhandlungsführung ist der, dass eine der Streitparteien einen
Verhandlungsführer bei den Verhandlungen beteiligt, der vor allem unter
meditativen Gesichtspunkten einen Ausgleich in der Streitsache sucht. Dieser
Verhandlungsführer wird allerdings selbst dann, auch wenn er die
größtmögliche Neutralität sucht, immer mehr seinem Auftraggeber zuarbeiten
als der Gegenseite. Deshalb wäre die Idealverrhandlung eine, wenn auf beiden
Seiten ein mediativer Verhandlungsführer beteiligt wäre. Dies schafft dann
eine Parisituation und in der Regel eine schnelles und beiderseits
akzeptables Ergebnis. Aber meist ist eine der Streitparteien nicht bereit,
aus ihrer Seite einen mediativen Verhandlungsführer zu beauftragen. |
Die Vorteile einer Streitpartei, die einen mediativen Verhandlungsführer beauftragt, sind enorm. Zunächst wird dieser darauf hinwirken, dass es zu keiner Eskalation kommt. Denn jede Eskalation führt zu einem erheblichen Schaden für alle Betroffenen. Ferner hat der mediative Verhandlungsführer sehr schnell Einblick in die Bedürfnis- und Handlungsstrukturen der gegnerischen Streitpartei und kann sich bei seiner Verhandlungsführung und bei seinen Vorschlägen darauf einstellen, so dass ein Vergleichsvorschlag von der Gegenseite eher als akzeptabel empfunden wird und es nicht mehr um die grundsätzlichen Positionen, sondern eher nur um das Detail geht.
Für die Gegenseite, die nicht durch einen mediativen Verhandlungsführer
vertreten wird, kann allerdings eine solche Verhandlung schnell Nachteile
bedeuten. Denn der mediative Verhandlungsführer durchschaut sehr schnell die
Strategie der Gegenseite und kann allein aus der Körpersprache heraus
erkennen, was wirklich gedacht und gewollt ist.
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