Bei seefelder.de suchen: |
|
Die Mediation sieht
den Streit zweier Parteien als Ganzes und hat das Ziel, den Streit zu schlichten. Ziel
ist, die Ursachen aufzuklären und eine zukunftsorientierte Lösung zu finden. |
|
Gerichtsverfahren dauern unangemessen lange | Eine rechtliche Auseinandersetzung
von Unternehmen mit ihren Geschäftspartnern ist ein mühsamer Weg, den, wenn er gegangen
wird, nur wenige Unternehmer verstehen. Zunächst ist ein Gerichtsverfahren in
Wirtschaftssachen in der Regel äußerst schwerfällig. Von der Hektik, die ein
Unternehmer stets im Wirtschaftsleben verspürt, ist vor Gericht nicht zu sehen. Zunächst
werden endlos lange Schriftsätze ausgetauscht, bis es zu einer mündlichen Verhandlung
kommt. Beim Gerichtstermin ist man dann überrascht, dass diese Verhandlung oftmals nur
für 15 oder 30 Minuten angesetzt wird - eine Zeitdauer, in der nicht einmal im Wege der
mündlichen Verhandlung die Kernbereiche der Problematik ausgetauscht werden können. Und
zu adäquaten Vergleichsverhandlungen reicht diese Zeit auch nicht. Nach dieser kurzen Verhandlung wird dann meist der Termin für eine Entscheidungsverkündung angesetzt, und dies dauert wiederum meist viele Wochen, bis man weiß, wie es nach der kurzen mündlichen Verhandlung weitergeht. Sollte das Gericht dann gar einen Beweisbeschluss verkünden durch Einholung eines Sachverständigengutachtens, brechen alsbald beim klagenden Unternehmen alle Dämme für den Rest eines Verständnisses zu einem solchen Verfahren. Denn die Sachverständigen brauchen für die Anfertigung des Gutachtens eine nicht mehr vermittelbare Zeitdauer. Oftmals werden die Gutachten dann erst in einem Jahr und teilweise noch später vorgelegt. Und dann kommt die Anhörung des Sachverständigen, die Einvernahme von Zeugen, das Austauschen von Schriftsätzen, usw., usw., usw. |
Gerichtsverfahren sind nur vergangenheitsbezogen, der Konflikt ist aber zukunftsorientiert | Außerdem ist ein solches Verfahren nur vergangenheitsbezogen. Das Geschehene wird aufgearbeitet und es wird festgestellt, wer wann in welcher Weise unrecht hatte und wie er hierzu einzustehen hat. Ob und wie die Parteien in Zukunft vielleicht noch zusammenarbeiten wollen und sollen, spielt bei der Entscheidungsfindung keine Rolle. Viele Unternehmen sind an einem solchen Verfahren bereits zerbrochen, wenn sich die Gesellschafter des Untermnehmens noch immer über Vergangenes streiten. Im Vordergrund stand dann nur noch der Streit und nicht mehr die Entwicklung des Unternehmens, das führerlos vor sich her schwamm bis es dann an einer Klippe zerschellte. |
Die Gerechtigkeitskonflikte werden nicht hinterfragt; die Konflikte werden durch ein Gerichtsverfahren oftmals verstärkt | In der Regel haben
Rechtsstreitigkeiten in Wirtschaftsangelegenheiten die Eigenart, dass man bei objektiver
Würdigung der Streitsache sowohl für die eine als auch für die andere Seite der
Konfliktparteien Verständnis hat. Bei näherer Analyse des Konfliktstoffes ist dann
festzustellen, dass der Streit von unterschiedlichem Gerechtigkeitsempfinden im Einzelfall
verursacht ist. Sofern der Inhalt des Gerechtigkeitsempfinden jeder Konfliktpartei
erforscht und analysiert wird, kann allein über die Aufklärung und Korrektur der
Grundlagen des Gerechtigkeitsempfinden eine Annäherung und eine Beseitigung des Konflikts
erfolgen. Eine Erforschung und Analyse des Gerechtigkeitsempfindens einer jeden Konfliktpartei erfolgt in einem Gerichtsverfahren nicht oder nur unzureichend. Per Urteil wird hoheitlich gesagt, was gerecht ist und was nicht. Nur selten wird dabei der eigentliche Konflikt beseitigt. Nach dem Urteilsspruch wird die Partei, die sich durch das Urteil ungerecht behandelt fühlt, neue Wege finden, in anderer Weise den Wunsch nach Gerechtigkeit zu befriedigen. Das Urteil hat damit nur das Gerichtsverfahren, nicht aber den Konflikt beendet. Im Gegenteil: Der Konflikt ist nun erheblich stärker geworden. Das Gerichtsverfahren war nicht nur teuer, sondern kontraproduktiv und hat die Parteien noch weiter von der Konfliktlösung entfernt. |
Konflikte sind in der Regel nicht judizierbar | Und schließlich sind viele Wirtschaftsverfahren vor Gericht nicht mehr judizierbar - zu komplex sind die Sachverhalte und die unterschiedlichen Interessenslagen selbst dann, wenn man die Streitsache nur vergangenheitsbezogen betrachtet. Ferner verfügen die Richter oftmals nicht über die zur Beurteilung der Interessenslagen notwendige Erfahrung und das hierzu gehörende Wissen. Unbefriedigende Zufallsentscheidungen werden dann vielfach beklagt. |
Vor Gericht verlieren in der Regel beide Parteien; offen ist nur, wer der größere Verlierer ist. | Symptomatisch sind folgende
zynische Aussagen, die man in Wirtschaftsstreitigkeiten stets hört, nämlich "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand", oder "Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern nur ein Urteil", oder "Vor Gericht verlieren immer beide." |