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Sicherheiten werden vorrangig für Kredite eingeräumt. Sie werden aber auch für andere Verbindlichkeiten bestellt, wie etwa zur Absicherung einer Bürgschaftsverpflichtung. Sicherheiten werden unterschieden in dingliche und persönliche Sicherheiten. Bei der dinglichen Sicherheit werden vorhandene Vermögenswerte als Sicherheit für Dritte verwendet. Bei der persönlichen Sicherheit wird lediglich das Versprechen gegeben, für eine Schuld eines Anderen einzustehen. Diese persönliche Sicherheit - meist eine Bürgschaft - könnte, wenn sie in Anspruch genommen wird, ggf. aus dem vorhandenen Vermögen eingelöst werden, etwa aus einem Bankguthaben oder durch Verkauf von Vermögen. Meist kann eine solche persönliche Bürgschaft aber nur dadurch eingelöst werden, dass aus dem künftigen Arbeitseinkommen bestimmte Geldbeträge zur Befriedigung der Bürgschaftsverpflichtung verwendet werden. In diesem Falle zieht der Bürge quasi einen Wechsel auf seine zukünftige Tätigkeit.
Die Sicherheiteneinräumung stellt also entweder die Weggabe von vorhandenen Vermögensteilen im Rahmen einer Fremdfinanzierung dar oder noch schlimmer, die Sicherheitengeber verpfänden ihr persönliches zukünftiges Vermögen und insbesondere den Ertrag ihrer zukünftigen Arbeitskraft. Können die Kredite nicht in dem Maße wie vereinbart bedient werden, hat der Kreditgeber die Möglichkeit der Verwertung der Sicherheiten. Bei der dinglichen Sicherheit werden diese oftmals weit unter Wert verschleudert. Bei der persönlichen Sicherheit heißt es, persönliches Vermögen wegzugeben, oder entsprechend zu arbeiten, damit das Geld hereinkommt, das an den Gläubiger abgeführt wird.
Davon, dass auch ein noch so vorsichtiger Kreditnehmer im Laufe vieler Jahre einmal in die Krise kommt, kann ausgegangen werden. Die Praxis bestätigt dies.
Seien Sie sich bewusst, dass jede Kreditaufnahme für Sie ein Risikogeschäft ist!
Überlegen Sie mehrmals und kritisch, ob eine Kreditaufnahme tatsächlich erfolgen soll!
Verzichten Sie notfalls auf die Investition! <
Im Rückblick stellt sich eine unterlassene (oder bis zu einer evtl. späteren besseren Finanzierbarkeit mit Eigenkapital verlangsamt durchgeführte Investition)
oftmals als die bessere Entscheidung dar, weil damit die Aufnahme eines Kredites vermieden worden ist. Denn wenn die Investition gescheitert ist, die Kreditverpflichtung bleibt.
Kommt es zur Kreditaufnahme: Gehen Sie mit den Vereinbarungen sehr vorsichtig um und lassen Sie sich vorher von jemanden beraten, der nicht im Lager des Kreditgebers steht!
Vertrauen Sie nicht einer mündlichen Aussage eines Mitarbeiters des Kreditgebers, sondern nur dem, was Ihnen von all dem, was gesagt wurde, auch schriftlich bestätigt wurde!
Seien Sie sich bewusst, dass die Bank in mindestens zwei Bereiche aufgeteilt ist, die unterschiedlich mit dem Kunden umgehen, nämlich in den freundlichen Bereich der Kundenakquisition, der die Kunden mit dem Ziel des Abschlusses eines Geschäfts umwerben soll, und den meist aggressiven Bereich der Abwicklung, der alle Möglichkeiten des Vollstreckungsrechts bis hin zur Insolvenz des Kunden ausnutzt. Zuweilen gibt es mit dem Bereich der Überwachung noch einen Zwischenbereich, die aus einer Mischung von freundlich-aggressiv eine Lösung sucht.