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Bei der Fremdkapitalfinanzierung stellt der Fremdkapitalgeber ein Darlehen zur Verfügung, das zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt werden muss und das in der Regel zu einem bestimmten Zinssatz zu verzinsen ist. Für den Fremdkapitalgeber ist es unerheblich, ob der Darlehensnehmer mit dem Kapital gut oder schlecht wirtschaftet. Der Fremdkapitalgeber ist nur daran interessiert, dass Zins, Kosten und Tilgung vereinbarungsgemäß vom Darlehensnehmer geleistet werden. Der Fremdkapitalgeber trägt damit kein Risiko im Hinblick auf den Unternehmenserfolg und hat dem gegenüber aber auch keinen Vorteil, wenn das Unternehmen erfolgreich ist. Das einzige Risiko für den Fremdkapitalgeber ist das Risiko, dass der Darlehensnehmer nicht mehr in ausreichendem Maße leistungsfähig ist, das Darlehen vereinbarungsgemäß nach Befriedigung von Zinsen und Kosten zurückzuzahlen. Um dieses Risiko auszuschließen oder zumindest zu vermindern, lässt sich der Fremdkapitalgeber absichern, so dass er notfalls durch die Verwertung von Sicherheiten seine Ansprüche befriedigen kann, wenn der Darlehensnehmer seinen Zahlungspflichten nicht mehr nachkommt.
Die Absicherung kann dabei in höchst unterschiedlicher Form geschehen. Die Sicherheiten können so werthaltig sein, dass der Fremdkapitalgeber kaum ein Risiko trägt. Dies ist z.B. der Fall, wenn er mit einer Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufswert in Höhe von mehr als der Darlehenssumme oder mit erstrangigen Grundschulden auf einem Grundstück abgesichert ist, das wesentlich mehr wert ist, als er an Darlehen gegeben hat und auch auflaufende Zinsen und Kosten für einen längeren Zeitraum von der Sicherheit gedeckt sind.
Die Absicherung kann aber auch mit Sicherheiten geschehen, bei denen der Fremdkapitalgeber ein Sicherheitenverwertungsrisiko trägt, also ein Risiko, dass er bei der Verwertung der Sicherheiten nicht einen ausreichend hohen Verwertungserlös erzielt, um seine Ansprüche aus dem Kreditvertrag befriedigt zu erhalten.
Von der Höhe des Risikos für den Fremdkapitalgeber hängt die Höhe des Zinssatzes ab, den er für den Kredit verlangt. So bewertet der Fremdkapitalgeber zunächst die Höhe seines Risikos, dass der Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage ist, Zins, Kosten und Tilgung für das Darlehen aufzubringen. Bei diesem Risiko handelt es sich um das so genannte Bonitätsrisiko, das sich aus der Person des Kreditnehmers ergibt. Sodann bewertet er das Risiko im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Sicherheiten, also das Risiko, dass die Befriedigung der Darlehensansprüche aus der Verwertung der Sicherheiten nicht in vollem Umfange erfolgen kann. Der Darlehensgeber erleidet also dann Schaden, wenn zwei Voraussetzungen eintreten, nämlich dass der Darlehensnehmer nicht mehr zahlen kann und dass die Sicherheiten nicht den notwendigen Verwertungserlös bringen.
Der entsprechende Risikoaufschlag auf den Zins stellt quasi einen Versicherungsbeitrag dar. Das heißt, dass der Risikoaufschlag kalkulatorisch gesammelt und dieser "Topf" dann verwendet wird, wenn sich ein Ausfallrisiko realisiert. So wie Versicherungen kalkulieren und im Saldo nach Abzug aller Zahlungen auf die Versicherungsleistungen immer noch gute Erträge übrigbleiben so reicht der Risikozuschlag der Banken auf die Zinsen in der Regel aus, um Ausfälle bei den Krediten zu decken.
Es gibt auch Kreditgeber, für die die Bonität des Kreditnehmers keine Rolle spielt. Das sind die sogenannten Pfandleiher. Die Pfandleiher nehmen in der Regel nur mobile und leicht zu verwertende Sicherheiten als Pfand, wie z.B. eine goldene Uhr, und geben hierfür einen Kreditbetrag. Der Kreditnehmer zahlt dem Pfandleiher zu dem vereinbarten Termin den Kredit nebst Zinsen zurück und erhält sein Pfand zurück. Ist dies nicht der Fall, wird das Pfand vom Kreditgeber verwertet. Banken sind keine Pfandleiher, sondern haben in erster Linie die Bonität des Kreditnehmers zu bewerten. Die Kreditsicherheit dient damit nur für den Fall, dass sich eine anfangs gute Bonität des Kreditnehmers verschlechtert und die Rückzahlung des Kredits nur durch Verwertung der Sicherheiten erfolgen kann.
Seien Sie sich bewusst, dass der Kreditgeber Ihr ihm als Sicherheit eingeräumtes Vermögen schnell unter Wert verwerten kann, wenn Sie einmal nicht in der Lage sind, den Kredit ordnungsgemäß zu bedienen!
Der Kreditgeber hat es in der Hand, Existenzen zu zerstören, z.B. durch die Herbeiführung der Insolvenz des Familienbetriebs, oder soziale Konflikte zu verursachen, z.B. durch die Zwangsversteigerung der selbst bewohnten Immobilie oder durch Inanspruchnahme des Ehegatten aus einer Bürgschaft und Pfändung dessen Arbeitseinkommens.
Machen Sie sich nicht ohne Not zum Sklaven der Bank!
Seien Sie vorsichtig, wenn eine Bank in der Krise eine Sicherheitenverstärkung verlangt! Wird diese gewährt, besteht das Risiko, dass die Bank nach einer kurzen Schonfrist auch noch diese Sicherheiten verwertet, wie die Erfahrungen aus der Praxis zeigen.
Seit der Finanzkrise in 2008 sind die Banken und Sparkassen wesentlich zurückhaltender bei der Vergabe von Krediten geworden. Vielfach werden deshalb Kredite überhaupt nicht vergeben. Wenn sie vergeben werden, werden erhebliche Sicherheiten verlangt. Die Banken und Sparkassen sind nicht mehr so risikofreudig wie vor der Finanzkrise 2008, die viele Banken und Sparkassen wegen zu leichtfertiger Kreditvergabe an die Grenze der eigenen Insolvenz gebracht hat. Allerdings steigt die Risikofreude seit einiger Zeit wieder an, nachdem sogenannte Stresstests durchgeführt wurden, bei denen das Insolvenzrisiko der Banken selbst geprüft wurde und die Banken entsprechend den Vorgaben von Basel III und der Finanzaufsicht ihr Eigenkapital erhöht haben.
Ausgereicht wird der Kredit in der Regel gegen entsprechende Sicherheiten. Die Banken müssen bereits aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Kreditwesengesetzes, darauf achten, dass ihre Darlehensansprüche ausreichend sicher sind. Wann dies der Fall ist, muss die Bank selbst entscheiden. Die Einräumung von Sicherheiten ist zwar gesetzlich weder nach dem KWG noch nach anderen Bestimmungen vorgeschrieben. Aber bestimmte Kredite werden banküblich nur auf der Grundlage von Sicherheiten eingeräumt, wie etwa bei der Hausfinanzierung oder bei größeren Investitionskrediten.
Die Vermeidung eines Kreditrisikos und damit die Absicherung durch eine gute Bonität des Kunden und guter Sicherheiten folgt insbesondere daraus, dass den Banken fremde Gelder anvertraut sind, mit deren Hilfe sie die ausgereichten Kredite refinanzieren. Diejenigen, die der Bank Geld anvertraut haben, wollen ihre Forderungen geschützt sehen, also sicher sein, dass sie ihr Kapital nebst den vereinbarten Zinsen zurückerhalten. Andernfalls müssten sie sich gegen das Ausfallsrisiko so absichern lassen, wie dies im Verhältnis der Bank gegenüber ihrem Kreditnehmer der Fall ist. Dies wäre aber nicht durchführbar, so dass das Bankensystem kaum mehr funktionstauglich wäre. Die Sicherheit desjenigen, der der Bank Kapital anvertraut, muss daher aus der Sicherheit des Systems kommen, dass nämlich die Bank stets in der Lage ist, dem Kapitaleinleger das Kapital und die Zinsen zu bezahlen. Die Sicherheit des Systems ist aber nur dann gewährleistet, wenn die Bank ihrerseits die Ansprüche aus den ausgereichten Krediten realisieren kann, was von der Frage abhängt, wem mit welcher Bonität Kredite und diese mit welchen Sicherheiten mit welcher Qualität eingeräumt werden.
Nur dann, wenn trotz aller Regelungen eine Insolvenz der Bank nicht vermeidbar ist, steht der Einlagensicherungsfonds bis zu einer bestimmten Höhe dem Einleger für seine Forderungen gegenüber der Bank ein. Auch vor diesem Hintergrund muss die Bank eine Kreditausreichung mit höchster Sorgfalt prüfen und vereinbaren, um eben eine eigene Insolvenz und die Inanspruchnahme des Einlagensicherungsfonds zu vermeiden.
Banküblich werden je nach Kredit unterschiedliche Sicherheiten gefordert: