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Wesen der Zweckerklärung
Von dem Sicherungsvertrag zu unterscheiden ist die Sicherungsabrede, auch Zweckerklärung, Zweckbestimmungserklärung oder Zweckvereinbarung genannt. Die Zweckerklärung ist damit ein wichtiger Bestandteil des Sicherungsvertrags und wird in der Regel in dem Sicherheitenvertrag vorgenommen. Mit der Zweckerklärung wird vom Sicherheitengeber erklärt, welche Sicherheiten für welche Kredite an welche Personen zur Verfügung stehen. Die Zweckerklärung stellt die Verbindung zwischen der Vereinbarung der Sicherheitenbestellung zu der tatsächlichen Einräumung der Sicherheiten dar. Insbesondere wird mit der Erklärung festgelegt,
Üblicherweise wird von Banken eine weite Zweckbestimmungserklärung formularmäßig vorgelegt. Damit werden über die Forderung hinaus, die Anlass für die Einräumung der Sicherheiten war, alle bestehenden und künftigen - auch bedingten und befristeten - Ansprüche, die der Bank aus der Geschäftsverbindung (insbesondere aus laufender Rechnung und aus der Gewährung von Krediten jeder Art), aus Bürgschaften und aus abgetretenen oder kraft Gesetzes übergegangenen Forderungen sowie aus Wechseln (auch soweit diese von Dritten hereingenommen worden sind) zustehen mit den eingeräumten Sicherheiten abgesichert.
In einer Reihe von Urteilen hat der BGH diese Praxis zu Gunsten des Sicherheitengebers auf der Grundlage des AGB-Rechts entschärft, wonach überraschende Klauseln in den AGBs nicht Vertragsbestandteil werden (§ 305c BGB).
TIPP:
Seien Sie sich der hohen Bedeutung der Zweckerklärung bewusst!
Lesen Sie die Ihnen vorgelegte Zweckerklärung im Rahmen der Kreditaufnahme deutlich durch. Lassen Sie sich dabei genügend Zeit und lassen Sie sich beraten, wenn Sie was nicht verstehen!
Verlangen Sie eine einfache und verständliche Formulierung der Zweckerklärung!
Wenn Ihnen dies nicht gelingt, schreiben Sie der Bank und formulieren Sie mit eigenen Worten, für welche Kredite - und nur für diese - die Sicherheiten haften sollen!
Seien Sie besonders vorsichtig bei der Zweckerklärung für eine Bürgschaft. Geben Sie der Bank keinen Blankoscheck für die Bürgschaft. "Verkaufen" Sie der Bank nicht Ihre Zukunft!
Seien Sie ebenso besonders vorsichtig bei der Zweckerklärung für Grundschulden auf dem von Ihnen selbst bewohnten Familienheim! Sie könnten dadurch obdachlos werden!
===>Lesen Sie weiter zur Limitierung von Sicherheiten und zum Sicherheitenbestellungsvertrag
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