Was ist die Aussage des folgenden Zitats?
Wo kein Kläger, da kein Richter.
deutsches Sprichwort
Viele Entscheidungen und Handlungsweise befinden sich in der Grauzone des Zulässigen, nämlich zwischen zwei Postitionen. Die eine Position sind die eigenen Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit. Ein solcher Unternehmer lässt sich von diesen Vorstellungen leiten und will alles richtig und im Einklang mit den gesetzlichen Verpflichtungen machen.Er braucht keine Kontrollinstanz, weil er alles richtig machen will.
Ein anderer Unternehmer schert sich nicht um solche gesetzlichen Verpflichtungen, sondern sieht nur seinen eigenen Vorteil. Er lässt sich in seinen Handlungen dann nur durch Gerichte, also durch einen Richter stoppen. Wenn also ein Unternehmer diesen Spruch verwendet, offenbart er seine negative Einstellung zu den Gesetzen. Er will diese nur befolgen, wenn er durch einen Richter dazu gezwungen wird.
Das kann gutgehen oder auch nicht und oftmals geht dies auch gut, weil sein Rechtsverstoß unerkannt bleibt und es auch keinen Kläger gibt, der sein Verhalten anklagt mit der Folge, dass sich das Gericht mit seinen Handlungen auseinandersetzen muss.
Es muss allerdings kein Gericht im Sinne der Justiz sein. Unter Richter im Sinne dieses Spruches ist jede Kontrollinstanz sein. Das kann eine Behörde aber auch die Presse sein.
Auf Dauer wird allerdings dieses Handeln nicht gutgehen, und zwar aus zwei Gründen nicht. Der erste Grund liegt darin, dass viele Personen erkennen, dass sich der Unternehmer bei seinen Handlungen nicht um Recht und Ordnung schert. Diese werten den Unternehmer negativ. Sie sind nicht Kläger und geben das Verhalten auch nicht an eine öffentliche Instanz oder an die Presse weiter. Deshalb kann der Unternehmer ungeschoren weitermachen, weil es keinen Richter gibt. Aber die Personen, die dieses Verhalten des Unternehmers als negativ wahrnehmen, wenden sich von dem Unternehmen ab und damit verändert sich die Zusammensetzung von Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern negativ und setzt sich aldbald vorrangig mit Personen zusammen, denen die Einhaltung von Recht und Ordnung egal ist, die ebenso den eigenen Nutzen ihres Tuns in den Vordergrund stellen oder es gar für gut befinden, wenn sich das Unternehmen nicht an die Gesetze hält.
Bei dieser negativen Zusammensetzung ergeben sich neue Risiken für das Unternehmen, weil dann solche Kunden, Lieferanten oder andere Personen in gleicher Weise geneigt sein werden, ihren eigenen Vorteil dem Unternehmen gegenüber in den Vordergrund zu stellen und sich nicht um die Zulässigkeit ihres Handelns scheren.
Der zweite Grund, warum dieses Handeln auf Dauer nicht gutgehen wird, liegt im Folgeverhalten des Unternehmers. Er handelt nach dem Motto „Wo kein Kläger, da kein Richter“ und das werden anfangs nur die kleineren Dinge sein. Personen, die sein negatives Verhältnis zu Recht und Gerechtigkeit erkennen, sind keine Kläger, weil ihnen die Verstöße des Unternehmers zu klein sind.
Dies setzt einen Anreiz für den Unternehmer, nicht nur so weiterzumachen, sondern auch durch Erhöhung der Dosis die Gesetzesverstöße in Umfang und Qualität zu erhöhen, um noch mehr Vorteile dadurch zu schöpfen. Auch süchtige Menschen erhöhen auf Dauer die Dosis, um die Wirkung zu erhalten. Der Unternehmer allerdings, der die Dosis erhöht, wird umso schneller eine Person zum Kläger werden lassen und da der Gesetzesverstoß mittlerweile gewaltiger ist, wird die Folge des Richters ebenso gewaltiger sein.