Was ist die Aussage des folgenden Zitats?

Den Bürgen sollst du würgen!

Deutsches Sprichwort

Mit dem Spruch, „Den Bürgen sollst Du würgen“ wird eine der größten Brutalitäten in der Geschäftswelt zum Ausdruck gebracht. Denn eine Bürgschaft ist schnell unterschrieben. Es ist lediglich die Schriftform notwendig – keine notarielle Beurkundung mit allen Aufklärungspflichten, denen die Notare unterliegen. Die Banken gewähren „großzügig“ eine Kredit und der Sachbearbeiter sagt, dass zur Auszahlung des Kredits nur noch eine „Formalität“ notwendig sei, nämlich die Unterzeichnung der Bürgschaft. Dies geschieht meist zu einem Zeitpunkt, zu dem die Welt für den Bürgen noch in Ordnung ist. Der Bürge ist oftmals selbst der wirtschaftlich Begünstigte für den Kredit, etwa weil dieser an seine eigene GmbH gegebenen wird. Er braucht vielleicht den Kredit für Investitionen in den Aufbau seines Unternehmens, von dem er sich viel verspricht und er überzeugt ist, dass dieses Unternehmen ihm viel Glück bescheren wird. Oder die Ehefrau bürgt für ihren Ehemann, weil dieser einen Kredit für die Anschaffung eines gemeinsamen Familienheims aufgenommen hat. Oder die Eltern bürgen für ihr Kind gegenüber einem Vermieter, weil dieses sonst eine Mietwohnung nicht erhalten und die Eltern der Meinung sind, dass es für alle Beteiligten gut ist, wenn das Kind nun eine eigene Wohnung hat.

Viele dieser Träume gehen nicht auf und zerplatzen. Das Unternehmen ist nicht erfolgreich oder das gemeinsame Familienheim kann auf Dauer nicht bezahlt werden, weil der Ehemann zwischenzeitlich arbeitslos geworden ist. Oder das Kind kann die Miete nicht mehr bezahlen. Was bleibt, ist die Bürgschaft und plötzlich stellt man das Negative und ganz besonders Belastende der Bürgschaft fest. Diese ist nämlich die Verpfändung des künftigen Glücks! Wie schnell ist es also passiert, dass man der Bank seine Zukunft übereignet! Und wie leichtsinnig und unverantwortlich hat der Sachbearbeiter der Bank gehandelt, als er sagte, dass die Unterzeichnung der Bürgschaft lediglich aus „formellen Gründen“ notwendig sei. Die Bank holt sich einen Vollstreckungstitel gegen den Bürgen und pfändet das künftige Einkommen, sie kündigt die Lebensversicherung und versteigert das Eigenheim, das zur Altersversorgung angeschafft wurde. Dem Bürgen, der sich auf einen angenehmen und sorgenfreien Altersruhestand vorbereitet hat, befindet sich plötzlich in der Insolvenz, ist vermögenslos und ist auf das geringe nicht pfändbare Einkommen angewiesen. All dies hat seine Ursache dadurch genommen, dass man schnell eine Bürgschaft unterschrieben hat.

Deshalb sei hier jeder Leser dringend davor gewarnt, eine Bürgschaft zu unterschreiben, mit der man seine eigene Zukunft verpfändet! Man sollte nur vorhandene Sicherheiten verpfänden, was die Verpfändung der Vergangenheit bedeutet. Wenn das nicht geht und die Bank nicht mitspielt, sollte man besser auf den Kredit zu verzichten, als eine Bürgschaft unterschreiben! Dann gibt es eben keine Investition bei der GmbH oder kein Eigenheim. Also: Lassen Sie sich nicht würgen!

Und eine dringende Bitte an die Sachbearbeiter der Bank: Machen Sie sich bewusst, wie gefährlich die Aussage gegenüber dem Kunden ist, die Bank würde noch eine Bürgschaft benötigen. Lehnen Sie den Kredit lieber ab, wenn es ohne Bürgschaft nicht gehen sollte und sprechen Sie mit den Kunden darüber, warum Sie diesen nicht eine solch toxische Empfehlung geben können. Machen Sie Ihren Job bei der Bank nicht, weil dies von Ihnen verlangt wird, sondern handeln Sie nach der eigenen Überzeugung! Und wenn dies nicht geht, wechseln Sie lieber ihrer berufliche Tätigkeit. Viele Sachbearbeitet haben ihren Job bei der Bank aufgegeben, weil es ihnen nicht möglich war, Kunden vor ihrem Unglück zu bewahren. Denken Sie daran, wieviele Menschen schon Selbstmord begangen haben, weil ihnen die Bank gesagt hat, dass sie nur noch aus formalen Gründen eine Bürgschaft braucht.