Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen zum Betrieb eines vollkaufmännischen
Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma mit mindestens einem vollhaftenden Gesellschafter
(dem Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (dem
Kommanditisten)
Rechtsform meist für kleinere und mittlere Unternehmen
die KG entwickelt sich oftmals aus der OHG durch Aufnahme weiterer Gesellschafter, die
die persönliche Haftung nicht übernehmen; vielmals auch durch Erbfälle, bei denen die
Erben die Stellung von Kommanditisten annehmen
klassische Form der Familiengesellschaft; der Senior fungiert als Komplementär, die
mitarbeitenden Familienmitglieder als Kommanditisten