Die GmbH & Co. KG ist eine KG, also eine Kommanditgesellschaft, jedoch ist
die Komplementärin eine GmbH (Grundtypenvermischung)
Mit der GmbH & Co. KG ist eine einfache Begründung einer Konzerngruppe
möglich. Beispielsweise ist die Komplementär-GmbH eine Holdinggesellschaft
für verschiedene Kommanditanteile; etwa für jeden Geschäftsbereich, der in
Form einer eigenen KG organisiert ist
In der Vergangenheit wurde diese Gesellschaftsform auch als sog. Abschreibungsgesellschaft
verwendet, bei denen die Kommanditisten Kapital anlegen, um
Steuern zu sparen. Diese Möglichkeiten sind durch die Steuergesetzgebung
erheblich beschnitten worden. Gleichwohl ist die Gesellschaftsform aus
steuerlicher Sicht interessant, weil sie viele Möglichkeiten bietet, wenn
tatsächlich unternehmerische und nicht nur steuerliche Zwecke verfolgt
werden.
Motive für die GmbH
& Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist einer Gesellschaftsform mit voller Haftungsbeschränkung.
Eine natürliche Person, die die unbeschränkte persönliche
Haftung übernimmt, ist nicht erforderlich
Trotz voll beschränkter Haftung liegt eine Mitunternehmerschaft
vor, so dass Verluste der Kommanditisten grundsätzlich unmittelbar steuerlich mit anderweitigen
positiven Einkünften verrechnet werden können
Es besteht die Möglichkeit der Drittorganschaft. Bei der klassischen KG
ist der Komplementär eine natürliche Person, die die
Geschäfte führt. Ein Austausch der Geschäftsführung ist dort nur schwerlich möglich,
weil dies den Entzug der Komplementäreigenschaft bedingen und damit eine
grundsätzliche Änderung des Gesellschaftsvertrags bedingen würde.
Bei der GmbH & Co. KG führt ebenso die Komplementär-GmbH die Geschäfte, deren
Geschäftsführer ist aber stets austauschbar und er braucht auch nicht Gesellschafter
sein. Damit kann bei der GmbH & Co. KG die Geschäftsführung auf dem Arbeitsmarkt nach
den entsprechenden Qualitätsmerkmalen akquiriert
werden.
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ebook mit detaillierten Erläuterungen und Musterverträgen:
"Die GmbH & Co. KG"
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