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Die Höhe der jährlich für einen Kredit zu zahlenden Annuitäten hängt von mehreren Faktoren ab:
Dies ist auch aus steuerlicher Sicht notwendig, denn die Tilgungsleistungen stellen keine das zu versteuernde Einkommen reduzierende Kosten dar. Kosten in diesem Zusammenhang sind die Abschreibungen. Allerdings ist der Gleichlauf von Tilgungsleistung und Abschreibungen auf das Wirtschaftsjahr gesehen nicht vollständig identisch, denn die Tilungsleistungen erfolgen in der Regel progressiv und die Abschreibungen linear. Hier entsteht in der Anfangszeit der Herstellung oder Anschaffung ein Finanzierungsvorteil, indem nämlich anfangs die Abschreibungen höher sind als die Tilgungsleistungen und damit ein Finanzierungseffekt durch ersparte Steuern entsteht. Zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer dreht sich dieser Effekt und damit dieser Vorteil um, indem die Abschreibungen geringer sind als die Tilgungsleistungen. Denn bei einem Kredit mit fester Annuität steigt der Tilgungsanteil in Höhe der ersparten Zinsen. Auf die Gesamtdauer des Kredits gesehen sollte aber, wie gesagt, die Laufzeit des Kredits identisch sein zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des finanzierten Gegenstandes. |