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Bürgschaftsbanken ermöglichen kleinen und mittleren Betrieben die Verwirklichung ihres Gründungsvorhabens, wenn Banken aufgrund von mangelnden Sicherheiten benötigte Kredite nicht gewähren. Eine Bürgschaftsbank liefert Ausfallbürgschaften, die für die Kreditinstitute eine vollwertige Sicherheit darstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass Interessenten ein erfolgversprechendes Konzept vorweisen können. Um ein mögliches Ausfallrisiko zu reduzieren, werden die Projekte im voraus auf Erfolg geprüft und den Betrieben eine fachliche Beratung zur Seite gestellt. Nachdem die Bürgschaft erfolgreich von der Bürgschaftsbank übernommen wurde, verlangt diese ein Prozent Provision im Jahr. Die Bürgschaftsübernahme erfolgt unabhängig vom Bundesland. Weitere Informationen zur Kreditfinanzierung können angefordert werden bei dem Verband der Bürgschaftsbanken e.V., Adenaueralle 148, 53113 Bonn, Tel.: 0228/ 976 88 86, Fax 0228/ 976 88 82. |