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Wer sich als Franchise-Nehmer eine Existenz aufbauen will, muss erhebliche Beträge vorfinanzieren, nämlich durchschnittlich ca. 180.000. Unter gewissen Voraussetzungen gibt es hierfür öffentliche Fördermittel über die Deutsche Ausgleichsbank (DtA), die im Jahr über 1.000 Existenzgründungen in Franchisesystemen fördert. Als Gründer- und Mittelstandsbank des Bundes vergibt sie maßgeschneiderte Investitionskredite. Die Basis bildet dabei meist die Eigenkapitalhilfe (EKH), da gerade bei jungen Franchise-Nehmern kaum das notwendige Eigenkapital vorhanden ist. Mit den maximal 500.000 EKH lässt sich das Haftungskapital der Gründer in der Regel bis auf 40 Prozent der Investitionssumme aufstocken. Der Rest kann dann durch Aufnahme klassischer Bankkredite leichter finanziert werden. Die Konditionen sind günstig. Das Darlehen hat eine lange Laufzeit von 20 Jahren, bei dem die ersten zehn Jahren tilgungsfrei sind. Ergänzend zum EKH-Darlehen kann der Franchise-Nehmer sofern ausreichende Sicherheiten vorhanden sind weitere Mittel aus dem ERP-Existenzgründungsprogramm und dem DtA-Existenzgründungsprogramm in Anspruch nehmen. Gefördert werden Bau- und Umbaukosten, Maschinen und andere Grundausstattung, Firmenfahrzeuge, Warenlager, aber auch die anfänglich an den Franchise-Geber zu entrichtende Einstiegsgebühr. Der Förderantrag muss über die Hausbank des Franchisenehmers gestellt werden. Bei der Hausbank sind Lebenslauf, Gründungskonzept und Rentabilitätsvorschau für die ersten drei Jahre, eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammer (oder eines kompetenten Beraters) sowie der Franchise-Vertrag einzureichen.