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Historie der Unternehmensfinanzierung früher und heute

Seit einiger Zeit befindet sich das System der Unternehmensfinanzierung in Deutschland in einer strukturellen Umbruchphase. Das aktuelle und noch mehr, das künftige System der Unternehmensfinanzierung ist nicht mehr vergleichbar mit dem bisherigen System, das über Jahrzehnte bei der Unternehmensfinanzierung vorherrschend war.

Der Schwerpunkt der Unternehmensfinanzierung in Deutschland besteht noch immer in der Fremdfinanzierung durch Banken und Sparkassen. Damit unterscheidet sich das Finanzierungssystem für Unternehmen in Deutschland von dem System in den USA, in Großbritannien, aber auch in Frankreich.

Unternehmensfinanzierung bisher
Unternehmensfinanzierung heute und vor allem künftig

Durch den stetigen Aufwärtstrend der Wirtschaftsentwicklung nach dem zweiten Weltkrieg war das Geschäft der Unternehmensfinanzierung ein lohnendes Geschäft. Der Fremdkapitalgeber umwarb das Unternehmen, um dieses finanzieren zu können. Eine Bank oder Sparkasse, die nicht mitmachen wollte, war schnell durch die Konkurrenz ersetzt.

Der stetige Aufwärtstrend bei der Wirtschaftsentwicklung existiert nicht mehr. Die Finanzierung von Unternehmen mittels Darlehen ist für Banken und Sparkassen riskanter geworden. Viele Banken haben heute erhebliche Probleme durch hohe Abschreibungen auf ihre Kreditforderungen. Dies betrifft vor allem Banken und Sparkassen, die in der Vergangenheit eine Expansion durch den Ausbau der Unternehmensfinanzierung betrieben haben. Das macht sie heute vorsichtiger bei der Vergabe neuer Kredite. Sie sind risikobewusster geworden.

Die Banken und Sparkassen stellten den Unternehmen Fremdkapital zu günstigen Zinssätzen zur Verfügung. Das Risiko eines Forderungsausfalls war gering. Deshalb beinhaltete der Zins lediglich eine geringe Risikoprämie. Die Kreditvergabe erfolgt risikoorientiert und eher zurückhaltend. Das Risiko der Unternehmensfinanzierung ist erheblich. In die Fremdkapitalzinsen werden erhöhte Risikobeiträge einkalkuliert. Unternehmen mit einem erhöhten Risiko erhalten keinen Kredit.

Für die Kreditvergabe kam es in erster Linie auf den persönlichen Kontakt des Unternehmers zu den Leitern der jeweiligen Zweigstelle der Bank oder Sparkasse an. Dieser kannte das Unternehmen und konnte die Zuverlässigkeit des Managements einschätzen. Bis zu hohen Grenzen konnte er selbst über die Kreditvergabe aus eigener Beurteilung entscheiden.  Die Kreditentscheidung wird anonym im Hintergrund von anderen Personen getroffen, als denjenigen, die die Kontaktpersonen zum Unternehmen sind. Die Kreditentscheidung wird ferner im wesentlichen von einer immer mehr verfeinerten Software vorbereitet, die die Höhe des Risikos der Unternehmensfinanzierung ermittelt.

Die Fremdfinanzierung von Unternehmen wurde aufgrund des Steuerrechts bevorzugt. Wurde das Unternehmen durch eine Körperschaft betrieben, waren die Körperschaftssteuern auf ausgeschüttete Gewinne höher als im Falle ihrer Thesaurierung zum Zwecke der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Ferner konnten (und können) die Zinsen als Betriebsausgaben abgesetzt werden (bei dem für die Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinn die Zinsen für Dauerschulden allerdings nur zur Hälfte). Wer den Gewinn stehen ließ wurde steuerlich durch einen erhöhten Steuersatz bestraft.

Die Körperschaftssteuern wurden auf einen einheitlichen Satz von 25 % des Gewinns reduziert. Allerdings werden bei der Ausschüttung an den Anteilseigner diese Körperschaftssteuern nicht mehr auf dessen Steuerschuld als Guthaben angerechnet. Statt dessen hat er nur die Hälfte dieser Einkünfte zu versteuern. Ein großer Vorteil ist damit zwar gegenüber dem bisherigen System nicht erfolgt, weil die Belastung der Körperschaft für Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag noch immer hoch ist und zudem eine erneute Versteuerung bei der Ausschüttung erfolgt. Aber zumindest wurden dadurch die größten Nachteile einer Eigenkapitalfinanzierung durch Abschaffung des erhöhten Steuersatzes bei einer Gewinnthesaurierung abgemildert.

Das bisherige Konkursrecht sicherte den Fremdkapitalgebern die nahezu uneingeschränkten Möglichkeiten bei Absicherung und Verwertung von Sicherheiten.

Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht beschränkt den Sicherheitennehmer in der Verwertung von Sicherungsgut. Der Insolvenzverwalter verfügt über eine starke Rechtsstellung gegenüber dem Sicherungsnehmer, damit er für den Fall der Unternehmensfortführung das betriebsnotwendige Vermögen in der Gesamtheit erhalten kann.