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Ermittlung eines Unternehmenswerts nach dem Ertragsverfahren

Der Unternehmenswert nach dem Ertragsverfahren bestimmt sich aus dem Barwert des künftigen Ertrags des Unternehmens, wie er an den Inhaber zurückfließt. Der künftige Ertrag ergibt sich aus der Planung des Unternehmens. Für die Plausibilität des Ansatzes des künftigen Ertrags sind viele Faktoren zu ermitteln und zu bewerten, etwa wie sich das Unternehmen in der Vergangenheit entwickelte, welche Investitionen gegenwärtig und in der nahen Zukunft durchgeführt werden sollen, welche Positionierung das Unternehmen im Markt hat und ob sich der Markt in einer stabilen oder in einer Umbruchphase befindet. Die Planungen und Feststellungen sind mit Unsicherheiten verbunden. Je unsicherer die künftigen Erträge sind, desto höher muss der Kapitalisierungszinssatz sein, der das Risiko der Investition, etwa des Kaufs eines Unternehmens, abbildet.

Je weiter die Planung in der Zukunft liegt, desto unsicherer sind die Angaben. Das nachfolgende Berechnungsformular geht davon aus, dass eine Planung für die kommenden fünf Jahre noch einigermaßen glaubhaft erfolgen kann. Danach muss der dauerhaft erzielbare Ertrag geschätzt werden.

künftig zu erwartende Erträge

Ertrag Jahr 1:
(Eingabe ohne Punkt oder Komma):
Ertrag Jahr 2
(Eingabe ohne Punkt oder Komma):
Ertrag Jahr 3
(Eingabe ohne Punkt oder Komma):
Ertrag Jahr 4
(Eingabe ohne Punkt oder Komma):
Ertrag Jahr 5:
(Eingabe ohne Punkt oder Komma):
dauerhafter Ertrag ab Jahr 6:
(Eingabe ohne Punkt oder Komma):
Kapitalisierungszinssatz (einschließlich Risikozuschlag)
Kapitalisierungszinssatz %