Bei seefelder.de suchen: |
|
Auslastungsgrad (Durchschnittlicher Auslastungsgrad)
Anzugeben im Sanierungsplan ist der durchschnittliche aktuelle
Auslastungsgrad und die mit der vorhandenen Struktur maximal mögliche
Auslastung. Dazwischen liegt der Auslastungsgrad, der notwendig ist, um
sämtliche Kosten und Aufwendungen zu decken. Z.B. wird bei einem Hotel die
maximale Auslastung im wesentlichen von der Anzahl der Betten und bei
einem Luftfahrtunternehmen von der Anzahl der Sitzplätze bestimmt. Bei
einem Produktionsunternehmen wird die maximale Auslastung von den
Maschinenkapazitäten bestimmt.
Eine maximale Auslastung kann in der Regel nicht erreicht werden,
insbesondere nicht auf Dauer. Deshalb muss bezogen auf eine Periode, z.B.
bezogen auf ein Jahr oder eine Saison, ermittelt werden, welcher
durchschnittliche Auslastungsgrad erreicht worden ist. Der Vergleich mit
früheren Perioden und mit Konkurrenten ist Anlass für das Controlling, den
Ursachen für die Schwankung auf den Grund zu gehen und zu bestimmen, wie
in Zukunft darauf reagiert wird. So kann z.B. die unterdurchschnittliche
Auslastung einer Skiregion auf unterdurchschnittliche Schneeverhältnisse
oder darauf zurückzuführen sein, dass die Besucher in andere Skigebiete
abgewandert sind, weil diese attraktiver sind oder zumindest das bessere
Marketingmodell hatten.
Außerordentliche Erträge in Bezug zum Gesamtumsatz
Ein Unternehmen verfügt in der Regel über ordentliche und außerordentliche
Erträge. Die ordentlichen Erträge werden aufgrund der betriebsgewöhnlichen
Tätigkeit erwirtschaftet. Die außerordentlichen Erträge entstammen anderen
Ertragsquellen, wie z.B. dem Verkauf des Betriebsgeländes oder von
Tochterunternehmen. Das Unternehmen muss auf Dauer allein mit der
betriebsgewöhnlichen Tätigkeit seine gesamten Kosten und Aufwendungen
finanzieren können. Deshalb ist im Sanierungsplan bei der Darstellung der
Erträge anzugeben, in welchem Maße diese aus der gewöhnlichen Tätigkeit
des Unternehmens und in welchem Maße diese aus außerordentlichen Erträgen
resultieren. So werden z.B. dann, wenn sich ein Unternehmen in der
Restrukturierung befindet und hohe Verluste erwirtschaftet,
betriebsnotwendige Grundstücke im Wege des Sale-and-lease-back-Verfahrens
verkauft. Bei Grundstücken, die langjährig im Bestand gehalten werden,
ergeben sich damit meist ganz erhebliche außerordentliche Erträge, so dass
das Unternehmen trotz hoher Verluste aus der betrieblichen Tätigkeit einen
guten Gewinn ausweist. Würde in der Darstellung des Unternehmens keine
Aufgliederung in das betriebliche und in das außerordentliche Ergebnis
erfolgen, würde der Aussagewert des Gesamtertrags verzerrt sein. Die
Verwendung der stillen Reserven für die Sanierung stellt einen
Sanierungsbeitrag dar, die als Sanierungsinvestition verstanden werden
muss.