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Risiken einer Fremdfinanzierung |
Die Führung und Entwicklung von
Unternehmen bedarf meist einer erheblichen Menge an Finanzierungsmittel.
Banken stellen ein solches Kapital als klassische Fremdfinanzierung zur
Verfügung. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Stellung von ausreichenden
Sicherheiten. Hieran scheitert es, wenn die Unternehmen oder deren
Gesellschafter nicht über solche Sicherheiten in ausreichendem Maße
verfügen, was meist der Fall ist. Der Nachteil der Fremdfinanzierung einer Unternehmensentwicklung besteht insbesondere darin, dass der Annuitätendienst unabhängig von dem Erfolg der Unternehmensentwicklung aufzubringen ist. Entwickelt sich das Unternehmen oder die zu finanzierende Investition zunächst nicht wie geplant, dann kann eine solche Unternehmensfinanzierung sehr schnell das Aus für das Unternehmen bedeuten. Die anhaltend hohe Anzahl von Insolvenzen von Unternehmen ist in großem Maße auf eine solche übermäßige Finanzierung durch Fremdkapital zurückzuführen. Eine ernste Existenz gefährdende Krise ist nämlich schnell erreicht. Kommt das Unternehmen mit einer oder mehreren Raten der Annuitäten in Verzug, überprüft die Bank die Ursachen und fordert Informationen und Unterlagen. Der Unternehmer ist meist optimistisch, was die Situation anlangt und versucht, die Bank davon zu überzeugen, dass die verhaltende Unternehmensentwicklung nur vorübergehender Natur ist. Bereits hier bestehen erhebliche Schwierigkeiten, weil nur wenige Bankmitarbeiter fachkundig genug sind, sich in die Situation hineinversetzen und beurteilen zu können, ob und in welchem Maße das Unternehmen unternehmerische Chancen erschließen kann. Denn der Bankmitarbeiter ist lediglich Verwalter fremden Vermögens und nicht Unternehmer. Der Bankmitarbeiter beurteilt die Situation bei der Kreditvergabe und der Entscheidung über eine Verlängerung des Kredits vorrangig nur danach,
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Die Folge einer Ertragskrise im Unternehmen ist zunächst die Androhung der
Kündigung der Geschäftsverbindung durch die Bank. Kann das Unternehmen
nicht innerhalb vorgegebener kurzer Frist neue Sicherheiten beschaffen
oder das Unternehmen konsolidieren, erfolgt die Kündigung der
Geschäftsbeziehung. Das Unternehmen wird zahlungsunfähig und muss, wenn es
sich um eine Kapitalgesellschaft oder um eine GmbH & Co. KG handelt,
spätestens nach drei Wochen Insolvenzantrag stellen, um die Strafbarkeit
wegen Insolvenzverschleppung zu vermeiden. Damit ist das Unternehmen in
der Regel vernichtet, ebenso wie all seine Investitionen. In jüngster Zeit hat sich ein weiteres erhebliches Risiko einer Bankfinanzierung ergeben. Da die deutschen Banken im internationalen Vergleich eine zu geringe Rendite ihres Eigenkapitals erzielen, wurden u.a. drastische Maßnahmen zur Kostenreduzierung und Effektivitätserhöhung durchgeführt. Zu diesem Zweck wird die Bearbeitung der Verwaltung der ausgegebenen Kredite, insbesondere die Bearbeitung der notleidenden Kredite immer mehr ausgelagert und nicht mehr durch eigenes und in der Regel teures Personal erledigt. Spezielle Dienstleister übernehmen die Bearbeitung und Entscheidung, wie es weitergeht, insbesondere welche Maßnahmen zu treffen sind. Dabei erfolgt die Ausgliederung notleidender Kredite oftmals an Unternehmen, die an einer schnellen Verwertung der Sicherheiten, insbesondere im Falle von Grundschulden als Sicherheit an einer schnellen Zwangsversteigerung der den Kredit sichernden Immobilien interessiert sind. Diese Immobilien werden dann, wenn sonst kein adäquater Interessent in der Zwangsversteigerung zur Verfügung steht, über befreundete Gesellschaften günstig erworben. Dabei werden immer mehr Berichte veröffentlicht, dass insbesondere amerikanische Immobilienunternehmen die Bearbeitung notleidender Kredite übernommen haben, um den eigenen Immobilienbestand günstig zu erhöhen. Solche Unternehmen sind natürlich nicht an einer Regelung interessiert. Entweder zahlt der betroffene Bankkunde alle finanziellen Verpflichtungen einschließlich aller nach der Kreditkündigung hohen Zinsen zur Gänze zurück oder die Immobilie wird versteigert. In der Regel verfügt der betroffene Bankkunde nicht über die finanziellen Mittel und ist auch nicht mehr ausreichend kreditwürdig, um eine Umfinanzierung zu erreichen, so dass die Verwertung nicht mehr aufzuhalten ist. In den früheren Jahren war die Bank meist daran interessiert, eine Lösung zu finden, wenn ein Kunde seinen Verpflichtungen vorübergehend nicht nachkommen konnte. Bei einer solchen Ausgliederung der Bearbeitung der notleidenden Kredite kommt es dann meist gar nicht mehr zu einem Regelungsversuch. Das Unternehmen muss damit rechnen, dass er schon deshalb keine Ansprechpartner bei seiner Bank findet, weil diese dann gar nicht mehr zuständig sind, indem sie zügig den Kredit verkauft haben. Hinzu kommt, dass der Übernehmer des notleidenden Kreditengagements schon deshalb kaum mehr einen Ansprechpartner findet, weil der Übernehmer nur über ein Call-Center mit wenig Spielraum für Regelungsmöglichkeiten erreichbar ist. Ein Unternehmer, der bei seiner Bank sein Unternehmen finanziert, weiß zu diesem Zeitpunkt nicht, ob die Bank im Falle eines Zahlungsverzugs frühzeitig das Kreditengagement verkauft und wenn dies der Fall ist, ob das Kreditengagement dann an ein Unternehmen verkauft wird, das eine Einigung versucht oder ob der Verkauf an ein Unternehmen erfolgt, das seinen eigenen Vorteil in einer schnellen Verwertung der Immobilie sucht. Der Unternehmer sollte daher bei jeder Bankfinanzierung bedenken, dass sich eine auch nur kurzfristig anhaltende Liquiditätskrise sehr schnell dazu entwickeln kann, dass ein an sich gesundes Unternehmen insolvent wird. Und der Unternehmer sollte auch bei jeder Bankfinanzierung bedenken, dass im Laufe eines langen Unternehmenslebens mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Liquiditätskrise einmal eintreten wird. |