Mit Basel III wurden nach der Finanzkrise 2008 und den dadurch erkannten Schwächen der bereits bestehenden Bankenregulierung
die Regeln nach Basel II reformiert. Basel III ist also das Reformpaket des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ) für die bereits bestehende Bankenregulierung Basel II und gilt für wichtige Regelungen ab 2013. Weitere
Bestimmungen befinden sich noch in der internationalen Erörterung und werden zum späteren Zeitpunkt noch beschlossen.
Die Umsetzung des ersten Teils von Basel III in der Europäischen Union erfolgte über eine Neufassung der Capital Requirements
Directive (CRD) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014.
Ziel der Reformen war u.a. die Verbesserung der Eigenkapitalbasis, nämlich dem Kernkapital („Common Equity“), bestehend
insbesondere aus dem eingezahlten Gesellschaftskapital und den Gewinnrücklagen. Innovatives Hybridkapital wurde hierzu
erheblich beschränkt. Insgesamt zählen zum Eigenkapital nur Instrumente, die am laufenden Verlust partizipieren.
Eigenkapitalinstrumente, die lediglich im Liquidationsfall verfügbar sind (insbesondere Nachrangdarlehen) haben erheblich
an Bedeutung verloren. Ziel von Basel III ist eine Stärkung des Fortführungsprinzips („Going-Concern-Prinzip“).
Die Verbesserung der Risikodeckung soll u.a. durch folgende Maßnahmen erfolgen:
Erhöhung der Kapitalanforderungen für Kredit- und Marktrisiken
Erhöhte Standards für den bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess
Erhöhte Standards für die Offenlegung
Reduktion der Abstützung auf externe Ratings
Ziel von Basel III ist auch die Verbesserung der Liquidität. Durch die Verbesserung des Liquiditätsmanagements soll verhindert werden,
dass die Zentralbanken wieder, wie in der Finanzkrise, die Banken mit Liquidität unterstützen müssen, um deren Zusammenbruch zu
vermeiden.